
Mordprozess um Tramperin Sophia
Der Lkw-Fahrer, der eine Tramperin erschlug
Sie wollte zu ihrem Vater trampen, um mit ihm Geburtstag zu feiern. Doch die Fahrt am 14. Juni 2018, für die Sophia am Rastplatz Schkeuditzer Kreuz an der A9 bei Leipzig zu einem Fremden in einen Lkw stiegt, bezahlte die Studentin mit ihrem Leben. Im September verurteilte das Landgericht Bayreuth einen marokkanischen Fernfahrer wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Haftstrafe. Mehrfach hatte der Angeklagte vor Gericht angeboten, ihn zum Tode zu verurteilen - wohl auch, um seiner Beteuerung Nachdruck zu verleihen, dass es vor der Tötung der 28-jährigen Studentin keine sexuellen Straftaten gegeben habe. Für solche hatten sich im Verfahren keine Beweise ergeben, weshalb auch die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer von einer Verurteilung wegen Sexualdelikten abgerückt war. An der teilweise verkohlten Leiche Sophias fanden sich keine Spermaspuren des Fernfahrers, auch nicht im Führerhaus. Den 40-Tonner entdeckte die spanische Polizei ausgebrannt an einer Landstraße im Süden Spaniens. Ob der Verurteilte ihn angezündet hat oder sich das Fahrzeug am erhitzten Motor selbst entzündete, konnten auch Gutachten nicht vollends klären. Für das Gericht stand jedoch fest, dass der Mann sauer war, dass die junge Frau seine Annäherungsversuche mit einer Ohrfeige abwehrte. Daraufhin soll er ihr mit dem griffbereit unterhalb des Fahrersitzes verstauten Radmutternschlüssel vier Mal gegen den Kopf geschlagen haben. Dann habe er etwa 20 Minuten überlegt, ob er Rettung holen solle, sich dann aber entschieden, Sophia mit weiteren Schlägen mit dem Eisenwerkzeug endgültig zu erschlagen.
Sie wollte zu ihrem Vater trampen, um mit ihm Geburtstag zu feiern. Doch die Fahrt am 14. Juni 2018, für die Sophia am Rastplatz Schkeuditzer Kreuz an der A9 bei Leipzig zu einem Fremden in einen Lkw stiegt, bezahlte die Studentin mit ihrem Leben. Im September verurteilte das Landgericht Bayreuth einen marokkanischen Fernfahrer wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Haftstrafe. Mehrfach hatte der Angeklagte vor Gericht angeboten, ihn zum Tode zu verurteilen - wohl auch, um seiner Beteuerung Nachdruck zu verleihen, dass es vor der Tötung der 28-jährigen Studentin keine sexuellen Straftaten gegeben habe. Für solche hatten sich im Verfahren keine Beweise ergeben, weshalb auch die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer von einer Verurteilung wegen Sexualdelikten abgerückt war. An der teilweise verkohlten Leiche Sophias fanden sich keine Spermaspuren des Fernfahrers, auch nicht im Führerhaus. Den 40-Tonner entdeckte die spanische Polizei ausgebrannt an einer Landstraße im Süden Spaniens. Ob der Verurteilte ihn angezündet hat oder sich das Fahrzeug am erhitzten Motor selbst entzündete, konnten auch Gutachten nicht vollends klären. Für das Gericht stand jedoch fest, dass der Mann sauer war, dass die junge Frau seine Annäherungsversuche mit einer Ohrfeige abwehrte. Daraufhin soll er ihr mit dem griffbereit unterhalb des Fahrersitzes verstauten Radmutternschlüssel vier Mal gegen den Kopf geschlagen haben. Dann habe er etwa 20 Minuten überlegt, ob er Rettung holen solle, sich dann aber entschieden, Sophia mit weiteren Schlägen mit dem Eisenwerkzeug endgültig zu erschlagen.
© Daniel Karmann / DPA