In seinen letzten Worten betont der Vorsitzende Richter noch einmal, wie präsent Sophia in dem Prozess gewesen sei. Familie und Freundeskreis hätten zwei Monate lang aufmerksam jeden Verhandlungstag verfolgt. In den Akten gebe es unzählige Bilder von ihr, aber kein einziges, auf dem Sophia nicht fröhlich gewesen sei und nicht gelacht habe. In krassem Gegensatz dazu stünden die harten Fotos der toten Sophia, deren Leiche der Fernfahrer aus Marokko in einem Straßengraben in Nordspanien abgelegt hatte. Das Landgericht Bayreuth verurteilt ihn zu lebenslanger Haft.
"Diese Tat wird Sie möglicherweise Ihr Leben lang verfolgen, den Schmerz und den Verlust, den Sie den Angehörigen und Freunden Sophias bereitet haben, werden Sie nicht wieder gutmachen können", sagt der Vorsitzende Richter Bernhard Heim, an den 42-jährigen Marokkaner gerichtet. "Sophia musste Ihre Tat mit dem Leben bezahlen, aber Sie müssen dafür nicht mit Ihrem Leben bezahlen." In dem am Mittwoch zu Ende gegangenen Prozess hatte der Angeklagte mehrfach angeboten, ihn zum Tode zu verurteilen – wohl auch, um seiner Beteuerung Nachdruck zu verleihen, dass es vor der Tötung der 28-jährigen Studentin keine sexuellen Straftaten gegeben habe.
In "sexueller Grundstimmung", als Sophia zustieg
Für solche hatten sich im Verfahren keine Beweise ergeben, weshalb auch die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer von einer Verurteilung wegen Sexualdelikten abgerückt war. An der teilweise verkohlten Leiche Sophias fanden sich keine Spermaspuren des Fernfahrers, auch nicht im Führerhaus. Den 40-Tonner entdeckte die spanische Polizei ausgebrannt an einer Landstraße im Süden Spaniens. Ob der Verurteilte ihn angezündet hat oder sich das Fahrzeug am erhitzten Motor selbst entzündete, konnten auch Gutachten nicht vollends klären.
Jedoch befand sich der Mann nach Auffassung des Gerichts in einer "sexuellen Grundstimmung", als Sophia ihn am 14. Juni vergangenen Jahres am Rastplatz Schkeuditzer Kreuz an der A9 bei Leipzig fragte, ob sie mit ihm bis in die Nähe von Amberg fahren könne. Dort wollte Sophia am nächsten Tag mit der Familie den Geburtstag des Vaters feiern.
Kurz vor dem Aufeinandertreffen mit der Tramperin hatte der Fernfahrer auf einem als Sextreff geltenden Rastplatz mit dem Smartphone Bilder von Frauen gemacht, sich wenig später im Führerhaus selbst befriedigt und davon Bilder auf eine Onlineplattform hochgeladen, so das Gericht. Dank der zahlreichen Videoaufnahmen aus Tankstellen und Rastplätzen hätten die Ermittler die Fahrt Sophias mit dem Trucker minutiös nachverfolgen können. Das letzte Bild der lebenden Tramperin habe eine Kamera an der Autobahnraststätte Berg in Oberfranken aufgezeichnet, wo die beiden eine Pause einlegten.
Mit dem Radmutternschlüssel erschlagen
Dem Gericht zufolge herrscht bis dahin zwischen beiden eine ausgelassene Stimmung. "Daher war bei Ihnen der Gedanke nicht abwegig 'ich probier mal, ob was geht'", erklärt der Richter den "sexuell motivierten" Annäherungsversuch des vierfachen Vaters. Die Zudringlichkeiten des Truckers habe Sophia deutlich zurückgewiesen. Dies habe den Familienvater so "massiv gekränkt", dass sich ein Streit entwickelt habe, in dem ihm Sophia möglicherweise mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen habe.
Der Schlag habe bei dem Mann "die Sicherung rausgehauen", so der Richter. Mit dem griffbereit unterhalb des Fahrersitzes verstauten Radmutternschlüssel habe er dann Sophia vier Mal gegen den Kopf geschlagen. Diese erste Tat sei noch nicht tödlich gewesen und möglicherweise in verminderter Schuldfähigkeit geschehen, weil der leicht reizbare und zu Aggressionen neigende Angeklagte im Affekt gehandelt habe, so der Richter.
Etwa 20 Minuten habe er dann überlegt, ob er Rettung holen solle, sich dann aber entschieden, Sophia mit weiteren Schlägen mit dem Eisenwerkzeug endgültig zu erschlagen. "Als er sah, dass Sophia leicht den Kopf hob und ihm den Arm entgegenstreckte, hat er erneut den Radmutternschlüssel genommen und ihr mindestens einen oder mehrere wuchtige Schläge versetzt", sagt Heim.
Wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt ihn das Landgericht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Von einer besonderen Schwere der Schuld, die der Nebenkläger der Familie gefordert hatte, sieht das Gericht ab. Es ist überzeugt, dass Sophia bereits am Parkplatz Sperbes zu Tode kam und nicht, wie nach Überzeugung von Sophias Bruder Andreas Lösche, erst auf einem französischen Rastplatz. Für ein tagelanges Martyrium und ein "Sterben auf Raten" sah das Gericht keine Beweise.
"Ich habe nicht den Eindruck, dass wir in dem Prozess der Wahrheit näher gekommen sind, wir haben uns eher davon entfernt", sagt der Bruder des Opfers nach dem Urteilsspruch. Er sehe den Tatablauf anders als das Gericht, aber die Familie werde es so lassen, wie es ist. "Kein Urteil wird uns meine Schwester wieder bringen", sagt er. "Sehr wohltuend" sei gewesen, dass der Richter die private Suchaktion der Freunde Sophias als "wichtigen Beitrag zu den Ermittlungen" gewürdigt habe. Ohne diese hätte es möglicherweise keinen Täter und keine Leiche gegeben, so Lösche.
"Versagen der Polizei"
Familie und Freunde hatten kritisiert, dass die Polizei den Fall zunächst nur als Vermisstenfall eingestuft habe. Zwischen den Beamten in Sachsen und Bayern habe es Kommunikationsprobleme und Streit um Zuständigkeiten gegeben. Über einen Fahndungsaufruf in sozialen Medien spürten schließlich Freunde Sophias den Arbeitgeber des Truckers in Marokko auf und brachten die Ermittler auf die Spur des Täters. In Deutschland wiederum hatten rechtsgerichtete Gruppen versucht, das Verbrechen später für ihre Zwecke auszuschlachten.
"Wir sehen immer noch das Versagen der Polizei. Selbst wenn Sophia nicht rettbar gewesen sein soll, so wurden doch fast alle Beweismittel vernichtet", sagt Sophias nach eigener Aussage beste Freundin Eva. Es sei ein strukturelles Problem, dass Frauen von Männern zum Objekt gemacht würden. "Sophia war eine Frau und deshalb wurde sie ermordet."
Der Vater Sophias, ein pensionierter Pfarrer, sagt der Nachrichtenagentur DPA, er fühle keine Genugtuung über das Urteil. "Mir wäre es völlig egal, ob nur Totschlag oder die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden wäre. Ich war froh, dass die Atmosphäre sämtlicher Verhandlungstage eine gute war."