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Bundesgerichtshof

Artikel zu Spionageverdacht: Marokko kann nicht gegen deutsche Medien vorgehen

Ausländische Staaten können von deutschen Medien nicht verlangen, bestimmte Artikel nicht zu schreiben oder zu veröffentlichen. Klagen Marokkos gegen deutsche Zeitungen scheiterten am Dienstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Marokko sah durch die Texte seine Staatsehre verletzt. Ein Staat habe aber "weder eine persönliche Ehre, noch ist er Träger des allgemeinen Persönlichkeitsrechts", sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters. (Az. VI ZR 415/23 und VI ZR 416/23)
Bundesgerichtshof in Karlsruhe

Artikel zu Spionageverdacht: BGH urteilt über Klage Marokkos gegen Medien

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilt am Dienstag (12.00 Uhr) über eine Klage Marokkos gegen deutsche Medien. Marokko will, dass die "Süddeutsche Zeitung" und "Zeit Online" nicht mehr über den Verdacht schreiben, dass der marokkanische Geheimdienst mithilfe der Spionagesoftware "Pegasus" ausländische Politiker ausgespäht habe. Der BGH entscheidet, ob ein ausländischer Staat überhaupt gegen deutsche Medien solche Ansprüche geltend machen kann. (Az. VI ZR 415/23 und VI ZR 416/23)