
Prozess in Freiburg
Die Männer, die gemeinsam eine 18-Jährige vergewaltigt haben sollen
Die Vorwürfe gegen die elf Angeklagten sind schwerwiegend: Die Männer sollen Mitte Oktober 2018 gemeinschaftlich eine 18-Jährige in Freiburg vor einer Disco vergewaltigt haben. Dazu sollen sie der jungen Frau zuvor Ecstasy gegeben und ihr zusätzlich K.o.-Tropfen verabreicht haben. Während die Frau hilflos und willenlos im Gebüsch vor einer Freiburger Diskothek lag, kam der Anklage zufolge einer nach dem anderen. Keiner scherte sich nach Worten von Staatsanwalt Rainer Schmid darum, dass das Opfer erkennbar unter Drogen stand, deshalb wehrlos war und zwischenzeitlich sogar krampfte. Ihr Weinen und ihre schwachen Versuche, die Täter doch noch abzuhalten, änderten nichts an dem Geschehen. Dass "man mit ihr ficken" könne, sprach sich in der Disco rum, so die Anklage. Zweieinhalb Stunden soll es gedauert haben, bis die Männer, überwiegend Flüchtlinge, von der Frau abließen. Zur Hilfe kam ihr keiner. Einer schickte nach der Vergewaltigung eine "Liebesnachricht mit roten Herzchen an seine Freundin", so Schmid. Als die 18-Jährige vor der Disco allmählich zu sich kam, soll ihr einer der Mittäter aufgeholfen haben. Bei ihm habe sie dann auch übernachtet. Soweit und so schlimm und vor allem so unklar. Denn die Beweislage ist schwierig. Die Frau könne sich nicht klar an den Ablauf des Abends erinnern. Andere Zeugen gibt es nicht. DNA-Spuren von einigen, aber nicht allen der Angeklagten wurden am Tatort und an der Frau gefunden. Die Verabreichung von K.o.-Tropfen sei Spekulation, räumt Staatsanwalt Schmid ein. Denn die Tropfen lassen sich nur wenige Stunden nachweisen - danach nicht mehr. Als das Opfer am Tag nach den Vergewaltigungen zur Polizei geht, ist es für einen entsprechenden Nachweis bereits zu spät. Die 18-Jährige ist Nebenklägerin in dem Verfahren, das sich wegen der umfangreichen Beweisaufnahme noch bis mindestens Ende März 2020 hinziehen wird. Sie erscheint vorerst nicht; ihre Anwältin äußert sich nicht. Dafür drei der elf Anwälte der Angeklagten, die eine Vorverurteilung und Stigmatisierung ihrer Mandanten in den sozialen Medien und der Berichterstattung anprangern. Ihre Mandanten seien während der Untersuchungshaft zum Teil "krass" angegangen worden.
Die Vorwürfe gegen die elf Angeklagten sind schwerwiegend: Die Männer sollen Mitte Oktober 2018 gemeinschaftlich eine 18-Jährige in Freiburg vor einer Disco vergewaltigt haben. Dazu sollen sie der jungen Frau zuvor Ecstasy gegeben und ihr zusätzlich K.o.-Tropfen verabreicht haben. Während die Frau hilflos und willenlos im Gebüsch vor einer Freiburger Diskothek lag, kam der Anklage zufolge einer nach dem anderen. Keiner scherte sich nach Worten von Staatsanwalt Rainer Schmid darum, dass das Opfer erkennbar unter Drogen stand, deshalb wehrlos war und zwischenzeitlich sogar krampfte. Ihr Weinen und ihre schwachen Versuche, die Täter doch noch abzuhalten, änderten nichts an dem Geschehen. Dass "man mit ihr ficken" könne, sprach sich in der Disco rum, so die Anklage. Zweieinhalb Stunden soll es gedauert haben, bis die Männer, überwiegend Flüchtlinge, von der Frau abließen. Zur Hilfe kam ihr keiner. Einer schickte nach der Vergewaltigung eine "Liebesnachricht mit roten Herzchen an seine Freundin", so Schmid. Als die 18-Jährige vor der Disco allmählich zu sich kam, soll ihr einer der Mittäter aufgeholfen haben. Bei ihm habe sie dann auch übernachtet. Soweit und so schlimm und vor allem so unklar. Denn die Beweislage ist schwierig. Die Frau könne sich nicht klar an den Ablauf des Abends erinnern. Andere Zeugen gibt es nicht. DNA-Spuren von einigen, aber nicht allen der Angeklagten wurden am Tatort und an der Frau gefunden. Die Verabreichung von K.o.-Tropfen sei Spekulation, räumt Staatsanwalt Schmid ein. Denn die Tropfen lassen sich nur wenige Stunden nachweisen - danach nicht mehr. Als das Opfer am Tag nach den Vergewaltigungen zur Polizei geht, ist es für einen entsprechenden Nachweis bereits zu spät. Die 18-Jährige ist Nebenklägerin in dem Verfahren, das sich wegen der umfangreichen Beweisaufnahme noch bis mindestens Ende März 2020 hinziehen wird. Sie erscheint vorerst nicht; ihre Anwältin äußert sich nicht. Dafür drei der elf Anwälte der Angeklagten, die eine Vorverurteilung und Stigmatisierung ihrer Mandanten in den sozialen Medien und der Berichterstattung anprangern. Ihre Mandanten seien während der Untersuchungshaft zum Teil "krass" angegangen worden.
© Patrick Seeger / DPA