
Niels Högel
Der Pfleger, der seine Patienten tötete
Wegen Mordes an 85 Patienten wurde der Krankenpfleger Niels Högel am 6. Juni vom Landgericht Oldenburg zu lebenslanger Haft verurteilt. Zugleich stellte die Kammer die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie ausschließt. Högel war bereits zweimal verurteilt worden, 2015 unter anderem wegen zweifachen Mordes an Patienten zu lebenslanger Haft. Im jüngsten Prozess war der Deutsche wegen 100 Morden angeklagt. Högel gestand 43 Taten. In 15 Fällen wurde er aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Högel hatte seine Opfer zwischen 2000 und 2005 mit Medikamenten zu Tode gespritzt. Dabei brachte er in den Kliniken Oldenburg und Delmenhorst in Niedersachsen Patienten in lebensbedrohliche Lagen, um bei der notwendigen Reanimierung Lob von seinen Kollegen zu bekommen. Richter Bührmann attestierte ihm Geltungsbedürfnis, Imponiergehabe und Selbstüberhöhung. In Oldenburg überlebten laut Urteil 31 Patienten nicht, in Delmenhorst 54. Juristisch ist der Patientenmord-Prozess gegen den Ex-Pfleger jedoch noch nicht zu Ende, denn der 42-Jährige hat gegen die Entscheidung einen Revisionsantrag gestellt. Sollte die Revision zugelassen werden, dann werden vom BGH in Leipzig etwaige Verfahrens- oder Rechtsfehler geprüft und nicht etwa erneut Tatsachen. Es findet keine neue Beweisaufnahme statt. Auch eine Nicht-Zulassung des Antrages ist möglich.
Wegen Mordes an 85 Patienten wurde der Krankenpfleger Niels Högel am 6. Juni vom Landgericht Oldenburg zu lebenslanger Haft verurteilt. Zugleich stellte die Kammer die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie ausschließt. Högel war bereits zweimal verurteilt worden, 2015 unter anderem wegen zweifachen Mordes an Patienten zu lebenslanger Haft. Im jüngsten Prozess war der Deutsche wegen 100 Morden angeklagt. Högel gestand 43 Taten. In 15 Fällen wurde er aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Högel hatte seine Opfer zwischen 2000 und 2005 mit Medikamenten zu Tode gespritzt. Dabei brachte er in den Kliniken Oldenburg und Delmenhorst in Niedersachsen Patienten in lebensbedrohliche Lagen, um bei der notwendigen Reanimierung Lob von seinen Kollegen zu bekommen. Richter Bührmann attestierte ihm Geltungsbedürfnis, Imponiergehabe und Selbstüberhöhung. In Oldenburg überlebten laut Urteil 31 Patienten nicht, in Delmenhorst 54. Juristisch ist der Patientenmord-Prozess gegen den Ex-Pfleger jedoch noch nicht zu Ende, denn der 42-Jährige hat gegen die Entscheidung einen Revisionsantrag gestellt. Sollte die Revision zugelassen werden, dann werden vom BGH in Leipzig etwaige Verfahrens- oder Rechtsfehler geprüft und nicht etwa erneut Tatsachen. Es findet keine neue Beweisaufnahme statt. Auch eine Nicht-Zulassung des Antrages ist möglich.
© Hauke-Christian Dittrich / DPA