Verfassungsklage

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BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht

BSW scheitert mit Verfassungsklagen zu Ausgestaltung von Bundeswahlgesetz

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist mit zwei Verfassungsklagen gegen den Bundestag wegen der Ausgestaltung des Bundeswahlrechts gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf die Klagen nach Angaben vom Dienstag als unzulässig. Das BSW hatte das Fehlen einer rechtlich abgesicherten Einspruchsmöglichkeit bei knappem Unterschreiten der Fünfprozenthürde sowie Regeln zur Parteienreihenfolge auf Stimmzetteln beklagt. (Az. 2 BvE 6/25 und 2 BvE 9/25)
BSW-Chefin Mohamed Ali

BSW fordert Bundestag nach Urteil in Karlsruhe zum Handeln

Nach der Zurückweisung zweier Verfassungsklagen im Zusammenhang mit dem deutschen Wahlrecht durch das Bundesverfassungsgericht hat das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) den Bundestag zum Handeln aufgerufen. "Karlsruhe hat uns auch mit dieser Entscheidung erneut auf den Rechtsweg über den Wahlprüfungsausschuss des Bundestages verwiesen", sagte Ko-Parteichefin Amira Mohamed Ali am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Nun müsse der Bundestag "endlich handeln".