Das SPD-geführte Hamburg prüft eine Verfassungsklage gegen das Betreuungsgeld. "Wir halten es für sehr wahrscheinlich, dass der Bund für das Betreuungsgeld keine Gesetzgebungskompetenz hat. Die existiert nämlich nur, wenn es Bedarf für eine bundeseinheitliche Regelung gibt", sagte Bürgermeister Olaf Scholz dem "Hamburger Abendblatt". Da Thüringen bereits 2006 ein Landes-Betreuungsgeld eingeführt habe, gebe es keine Begründung für eine Regelung durch den Bund. Die Justizbehörde habe den Auftrag, die Angelegenheit zu prüfen und - wenn das Gesetz beschlossen ist - eine Klage vorzubereiten.
Die Bundesregierung hatte am Mittwoch das heftig umstrittene Betreuungsgeld verabschiedet. Die Koalition will Eltern, die die Betreuung ihrer Kleinkinder selbst organisieren und keine staatlich geförderte Krippe oder Tagesmutter in Anspruch nehmen, ab Januar 2013 ein Betreuungsgeld von zunächst 100 Euro monatlich zahlen. Ab 2014 soll der Betrag für die zwei- und dreijährigen Kinder auf 150 Euro erhöht werden. Die Koalitionsfraktionen wollen das auch intern umstrittene Gesetz bereits am 29. Juni im Bundestag abschließend verabschieden.