Am heutigen Dienstag befasst sich das bayerische Kabinett um Ministerpräsident Horst Seehofer erneut mit der Flüchtlingsfrage. Dabei wird der CSU-Chef auch ein Rechtsgutachten des früheren Verfassungsrichters Udo di Fabio vorstellen, das die Pflicht des Bundes zur effektiven Grenzsicherung unterstreiche, hieß es am Montag.
Wie die "Bild" berichtet, könnte das Gutachten dem Freistaat als aussichtsreiche Grundlage dienen, den Bund vor dem Verfassungsgericht darauf zu verklagen, Deutschlands Grenzen notfalls zu schließen. Eine Option, die Kanzlerin Angela Merkel weiterhin strikt ablehnt. Demnach kommt di Fabio in dem 85-seitigen Dokument zu dem Schluss: "Der Bund ist verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist."
Baldige Entscheidung über Verfassungsklage
Zwar räumt der 61-jährige Verfassungsrechtler ein, dass das Grundgesetz jedem Menschen in Deutschland eine "menschenwürdige Behandlung" zusichere, jedoch garantiere es "nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis". Laut "Bild" will Bayern das Gutachten zunächst prüfen. In der kommenden Woche solle dann entschieden werden, ob man tatsächlich Verfassungsklage erhebt. Dies werde jedoch definitiv nicht vor den Landtagswahlen am 13. März geschehen, heißt es.
Erst Anfang Januar hatte Seehofer eine Obergrenze von "maximal 200.000 Flüchtlingen" gefordert. "Diese Zahl ist verkraftbar, und da funktioniert auch die Integration. Alles was darüber hinausgeht, halte ich für zu viel", sagte Seehofer damals.