„20 Prozent!“ So tönte die AfD am Abend der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz stolz. Auch wenn das etwas voreilig war, reichten die tatsächlich erzielten 19,5 Prozent, um 24 der 105 Sitze im Parlament zu kontrollieren.
Damit kann die AfD erstmals in Westdeutschland ein zentrales Minderheitsrecht ausüben – und das Parlament dazu nötigen, U-Ausschüsse einzusetzen. So ist es in Artikel 91 der Landesverfassung garantiert: „Der Landtag hat das Recht und auf Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder die Pflicht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen.“
Oder präziser: So ist die Pflicht noch garantiert. Denn CDU, SPD und Grüne wollen den Passus noch vor der Konstituierung des neuen Landtags ändern. Aus „einem Fünftel“ soll „ein Viertel“ werden – und, schwuppdiwupp, schon fehlen der AfD drei Sitze, um U-Ausschüsse zu erzwingen.
Nun ist es beileibe nicht das erste Mal, dass die sogenannten etablierten Parteien ihre Mehrheiten nutzen, um die parlamentarischen Möglichkeiten der AfD zu beschränken. Und fast jedes Mal war dieses Vorgehen wenigstens problematisch.
Ein Dokument der Heuchelei
Doch die Dreistigkeit, mit der in Rheinland-Pfalz in die Oppositionsrechte eingegriffen werden soll, ist nicht nur skandalös: Sie ist schädlich. Unter dem Vorwand, die Handlungsfähigkeit von Parlament und Regierung zu sichern, untergräbt die Mehrheit das Vertrauen in die Demokratie.
Die Mitteilung, mit der die drei Fraktionen die Verfassungsänderung ankündigten, ist ein Dokument der Heuchelei. So sei, wie es darin heißt, das „verbriefte Recht der parlamentarischen Minderheit“ zu U-Ausschüssen „das schärfste Kontrollinstrument des Parlaments gegenüber der Regierung“. Jedoch könne „ein bewusster Missbrauch dieses Kontrollinstruments und dessen Einsatz zu rein destruktivem Zweck nicht mehr ausgeschlossen werden“.
Aha. Dank dieser Logik könnte die Mehrheit einer Oppositionsfraktion alle Rechte absprechen. Zudem zeugt sie von einem tiefen Misstrauen in die eigene Kraft.
„Moment mal!“, dürften spätestens jetzt einige rufen. Haben nicht der Bund und etliche Länder genau jenes Quorum für U-Ausschüsse, das jetzt in Rheinland-Pfalz geplant ist?
Die Antwort lautet: Ja. Nicht nur im Bundestag, sondern auch in den Landtagen von Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein oder Sachsen-Anhalt werden mindestens ein Viertel der Abgeordneten benötigt, um ein derartiges Gremium einzusetzen. Dasselbe gilt auch für Baden-Württemberg, wo im neuen Landtag die AfD gut 22 Prozent der Mandate besetzt – und trotzdem keine U-Ausschüsse einsetzen kann.
Was legal ist, ist noch längst nicht legitim
Und ergibt sich daraus nicht das Recht des Parlaments von Rheinland-Pfalz, in der eigenen Verfassung mit zwei Dritteln ihrer Mitglieder das Quorum anzupassen? Auch diese Frage lässt sich mit Ja beantworten. Eine mögliche Klage der AfD vor dem Landesverfassungsgericht gegen die Änderung dürfte deshalb kaum Erfolg haben.
Doch was legal sein mag, ist längst nicht legitim – oder gar politisch klug. Denn die Begründung der Mehrheitsfraktionen in Mainz fällt beim Blick nach Ostdeutschland in sich zusammen.
In Sachsen, Thüringen und Brandenburg liegt die Hürde auch nur bei einem Fünftel der Abgeordneten. Und sie wurde von der AfD schon mit den Wahlen 2019 übersprungen. Seitdem initiierte die Partei, die bekanntlich in allen drei Ländern besonders extrem auftritt, mehrere U‑Ausschüsse.
Mal setzte die AfD Gremien alleine durch, mal stimmten andere Fraktionen mit, mal änderten sie den Untersuchungsauftrag ab. Zumeist ging es um Corona-Maßnahmen, aber auch um die Treuhand-Folgen oder um den Vorwurf, dass die Wahlliste der sächsischen AfD vorsätzlich gekürzt wurde.
Natürlich nervten die Ausschüsse die Landesregierungen, die ständig Unterlagen herausrücken und Zeugen ins Parlament schicken mussten. Und manche Abgeordnete stöhnten, weil sie neben den Fachausschüssen zusätzliche Arbeit bekamen.
Die AfD stellt die Parlamente vor ein Dilemma
Doch unterm Strich hielten dies die Parlamente aus. Gleichzeitig durfte die AfD lernen, dass sich zwar sehr viel populistisch behaupten oder gar hetzen lässt – aber oft nur sehr wenig einer ernsthaften Überprüfung standhält. Der propagandistische Ertrag der Partei blieb damit überschaubar, zumal sie nicht ihre übliche Selbstveropferung betreiben konnte.
Diese Erfahrung sollte selbstbewusst machen, nicht ängstlich, und zwar grundsätzlich. Jeder Fraktion müssen die gleichen parlamentarischen Rechte gewährt werden, im Ältestenrat, in den Ausschüssen, im Plenarsaal – und ja, auch bei der Zuweisung eines Saals. Eine inhaltliche Zusammenarbeit bedeutet dies ausdrücklich nicht.
Umgekehrt gilt: Welchen Parlamentspräsidenten, Vizepräsidenten oder Verfassungsrichter eine Mehrheit wählen will – oder eben nicht, ist ihre souveräne Entscheidung. Dabei kann diese Entscheidung in jenen Ländern, in denen die AfD besonders stark ist oder gar bereits mehr als ein Drittel der Abgeordneten besitzt, durchaus schmerzhaft ausfallen.
Ja, die AfD stellt das parlamentarische System vor ein Dilemma. Doch eine wehrhafte Demokratie ändert nicht die Regeln nach Ermessen und beschädigt sie im Zweifel noch damit. Im Gegenteil: Sie verteidigt die Regeln.