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"Ein guter Tag" - Regierung vereinfacht Änderung von Eintrag zu Geschlecht und Vornamen
STORY: Die Bundesregierung erleichtert die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags. Ein am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig eine Erklärung der Antragsteller ausreichen soll, dass sie sich der Bedeutung des Vorgangs bewusst sind. Die bisher nötige Vorlage eines ärztlichen Attests oder eines gerichtlichen Gutachtens entfällt laut dem Gesetzentwurf, der noch vom Bundestag beschlossen werden muss. Lisa Paus, Grüne - Bundesfamilienministerin: "Das Grundgesetz garantiert die freie Entfaltung der Persönlichkeit und den Schutz der Privatsphäre. Und wer ich bin, das weiß nur ich selbst. Und das gilt auch für die geschlechtliche Identität. Und darüber selbstbestimmt entscheiden zu können, das ist ein Menschenrecht. Und dieses Menschenrecht zu ermöglichen, das entspricht einem freiheitlichen Rechtsstaat." Marco Buschmann, FDP - Bundesjustizminister: "Und wir wissen seit vielen Jahren, dass es Menschen gibt, die Gruppe ist nicht groß, aber es gibt die Menschen, deren sexuelle Identität von ihrem biologischen Geschlecht abweicht. Und das ist keine Krankheit oder Abnormität, sondern es sind Menschen, die auch ein Recht haben, akzeptiert zu werden, angenommen zu werden. Und unser Staat hat sie in der Vergangenheit wie Kranke behandelt. Und das ist eben der Hauptkritikpunkt am Transsexuellengesetz gewesen, eine Kritik, die Verfassungsrang hatte. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz ja auch für verfassungswidrig erklärt." Auch Vertreter des Transverbands begrüßten am Mittwoch in Berlin das geplante Selbstbestimmungsgesetz. Kalle Hümpfner, Referent*in für Gesellschaftspolitische Arbeit beim Bundesverband Trans* e.V. "Wir kennen viele Transjugendliche, die schon mehrere Jahre in ihrer Identität leben und auch sehr gefestigt sind. Das ist keine Laune oder ein Trend. Das ist eine sehr wohlüberlegte Entscheidung, wenn sich Jugendliche oder auch Kinder als Trans outen. Und das ist wichtig, dass es da auch die Möglichkeit gibt, in diesem Alter schon zu transitionieren, also den Geschlechtseintrag und den Vornamen zu ändern." Das Selbstbestimmungsgesetz soll das sogenannte Transsexuellengesetz von 1980 ablösen, das in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig erklärt worden war. Allerdings sieht der Gesetzentwurf laut Justizministerium keine Neuregelung für geschlechtsändernde medizinische Maßnahmen vor. Hier bleibt es bei den einschlägigen medizinischen Regelungen und Leitlinien.