Schönheitsbehandlung

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Gesetzestexte

Illegale Behandlungen mit Hyaluron-Spritzen: Gut drei Jahre Haft für Frau in Hamburg

In einem Prozess um illegale Schönheitsbehandlungen mit Hyaluron-Spritzen ist eine Betreiberin eines Beautysalons in Hamburg zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht der Hansestadt sprach die Frau am Mittwoch wegen gefährlicher Körperverletzung und Betrugs in 33 Fällen schuldig, wie eine Sprecherin mitteilte. In drei Fällen wurde sie parallel auch wegen unerlaubter Ausübung der Heilkunde verurteilt.
Bundesgerichtshof

BGH verbietet Werbung für Hyaluronspritzen mit Vorher-Nachher-Bildern

Für Schönheitsbehandlungen mit Hyaluronspritzen an Nase und Kinn darf nicht mit Vorher-Nachher-Bildern geworben werden. Denn es handelt sich um operative plastisch-chirurgische Eingriffe, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschied. Potenziell suggestive und irreführende Werbung für medizinisch nicht notwendige Eingriffe solle zurückgedrängt werden. (Az. I ZR 170/24)
Bundesgerichtshof

BGH urteilt über Werbung für Schönheitsbehandlungen mit Vorher-Nachher-Bildern

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (09.00 Uhr), ob Schönheitsbehandlungen mit Vorher-Nachher-Bildern beworben werden dürfen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagte gegen ein Unternehmen, das solche Darstellungen auf Instagram und seiner eigenen Website veröffentlichte. Dabei ging es um minimalinvasive Behandlungen wie das Spritzen von Hyaluron oder Hyaluronidase im Gesicht, womit beispielsweise Falten gemildert werden sollen. (Az. I ZR 170/24)
Bundesgerichtshof in Karlsruhe

Vorher-Nachher-Bilder: BGH verhandelt über Werbung für Schönheitsbehandlung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am Donnerstag mit dem Thema Schönheitsbehandlungen auseinandergesetzt. Es ging in Karlsruhe um die Frage, wie dafür geworben werden darf. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagte gegen ein Unternehmen, das Vorher-Nachher-Darstellungen auf Instagram und seiner eigenen Website veröffentlichte. (Az. I ZR 170/24)