BGH urteilt über Werbung für Schönheitsbehandlungen mit Vorher-Nachher-Bildern
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (09.00 Uhr), ob Schönheitsbehandlungen mit Vorher-Nachher-Bildern beworben werden dürfen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagte gegen ein Unternehmen, das solche Darstellungen auf Instagram und seiner eigenen Website veröffentlichte. Dabei ging es um minimalinvasive Behandlungen wie das Spritzen von Hyaluron oder Hyaluronidase im Gesicht, womit beispielsweise Falten gemildert werden sollen. (Az. I ZR 170/24)