Am 24. September 2018 besuchten zwei Behördenmitarbeiter einen 29-Jährigen in seiner Wohnung in Hamburg-Eißendorf, um ihn in eine psychiatrische Einrichtung zu bringen. Daraufhin drehte der Mann durch und übergoss die Männer mit brennendem Spiritus. Für einen der Sozialarbeiter endete der Anschlag tödlich. Nun hat der Prozess gegen den offenbar psychisch gestörten Mann begonnen, die Staatsanwaltschaft warf dem Täter am Mittwoch Mord, zweifachen versuchten Mord sowie schwere Brandstiftung und gefährliche Körperverletzung vor.
Der Angeklagte hatte sich den Angaben zufolge vor der Tat in seinem Zimmer eingeschlossen. Als einer der Behördenmitarbeiter die Tür eintrat, soll der 29-Jährige brennenden Spiritus auf den 50-Jährigen und dessen Kollegen geschüttet haben. Der 50-Jährige erlitt tödliche Verletzungen, sein damals 59 Jahre alter Kollege schwebte zeitweise in akuter Lebensgefahr.
War der Angeklagte schuldfähig? Landgericht Hamburg muss entscheiden
Der Angeklagte sprang danach aus dem Küchenfenster der brennenden Wohnung im dritten Obergeschoss und erlitt ebenfalls schwerste Verletzungen. Der damals 58-jährige Betreuer kam mit leichten Blessuren davon. Aufgrund der psychischen Erkrankung des Angeklagten wird eine der zentralen Fragen in der Verhandlung sein, ob eine eingeschränkte Schuldfähigkeit bei dem Täter vorliegt. Sollte das der Fall sein, ist es wahrscheinlich, dass er dauerhaft in einer Spezialklinik untergebracht wird. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft äußerte gegenüber dem "NDR", dass man von einer Schuldunfähigkeit ausgehe. Nach Verlesung der Anklage schloss die Strafkammer am Landgericht die Öffentlichkeit aus.
Quelle: "NDR"