Im umgekehrten Weg ordneten demnach ausländische Behörden 2024 in insgesamt elf Fällen die Entfernung als terroristische eingestufter Inhalte bei deutschen Hostingdiensteanbietern an. Dies waren neun Anordnungen mehr als im Vorjahr. Das BKA erklärte den Anstieg damit, dass weitere europäische Länder der zugrunde liegenden europäischen Verordnung beigetreten seien. Wenn ein Anbieter die Inhalte nicht innerhalb einer Frist entfernt, können Bußgelder verhängt werden. Dies sei aber in keinem Fall erforderlich gewesen.
Den Angaben zufolge sind Unternehmen verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, wenn sie als terroristisch eingestuften Onlineinhalten ausgesetzt sind. Die Bundesnetzagentur prüfe die Maßnahmen dann. Im Jahr 2024 seien aufgrund der ergriffenen Maßnahmen insgesamt 16.771 Inhalte von deutschen Hostingdiensten entfernt worden. Innerhalb desselben Zeitraums seien 141 Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern gegen die Entfernung ihrer Inhalte eingegangen. In insgesamt 20 Fällen wurden die Inhalte wiederhergestellt.