Der Bundestag hat am späten Donnerstagabend das Gesetz zum Einsatz sogenannter Taser beschlossen. Damit können insbesondere die Bundespolizei, aber auch andere Vollzugsbeamtinnen und -beamte des Bundes Distanz-Elektroimpulsgeräte zur Ausübung öffentlicher Gewalt verwenden. In den Ländern gibt es solche Regelungen vielfach bereits.
Das neue Gesetz ergänzt die Liste zugelassener Einsatzmittel. Einsatzkräfte müssten "über alle Einsatz und Führungsmittel verfügen, um effektiv und gleichzeitig verhältnismäßig vorgehen zu können", begründete die Bundesregierung die Neuregelung. Der Einsatz von Tasern werde damit auf eine sichere rechtliche Grundlage gestellt.
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