Darlehen vom Onkel mindert nicht Hartz IV

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Ein Darlehen ist Hartz-IV-Empfängern nicht als Einkommen anzurechnen. Das gilt auch dann, wenn Angehörige mit einem rückzahlbaren Betrag aushelfen, urteilte am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. (Az: B 14 AS 46/09 R)

Ein Darlehen ist Hartz-IV-Empfängern nicht als Einkommen anzurechnen. Das gilt auch dann, wenn Angehörige mit einem rückzahlbaren Betrag aushelfen, urteilte am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. (Az: B 14 AS 46/09 R)

AFP
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