Der Angeklagte und das spätere Opfer seien einige Monate zuvor offenbar ein Arrangement eingegangen, sagte Jura. Demnach durfte der 43-jährige Obdachlose bei dem Geschädigten wohnen und ließ im Gegenzug dafür sexuelle Handlungen an sich vornehmnen. Dies habe nach Überzeugung der Kammer auch etwa ein halbes Jahr lang gut funktioniert.
Was dann zur Tat führte, konnte Jura zufolge während des Prozesses nicht abschließend aufgeklärt werden. Womöglich habe sich der 43-Jährige, der selbst nicht homosexuell sei, zunehmend geekelt, eventuell hätten sich Aggressionen angestaut. Auch könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Borderline-Erkrankung sowie der Drogenkonsum des Angeklagten seine Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt hätten - wobei eine Schuldunfähigkeit durch das Sachverständigengutachten aber ausgeschlossen worden sei, sagte die Vorsitzende Richterin.
Am Tattag griff der Angeklagten nach Überzeugung des Gerichts seinen Bekannten an, als dieser nackt auf dem Bett lag und döste. Der 43-Jährige habe dabei in Tötungsabsicht gehandelt, als er dem Opfer drei Schläge mit der Eisenstange und acht Messerstiche versetzte. Diese seien für sich gesehen jeweils tödlich gewesen, sagte Jura.
Das Gericht sieht auch das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Angesichts der Zweifel bezüglich der Steuerungsfähigkeit des Angeklagte sah die Kammer aber von einer bei Mord üblichen lebenslangen Haftstrafe ab. Zu seinen Gunsten werteten die Richter zudem, dass er direkt nach der Tat zur Polizei ging und ein Geständnis ablegte.