Das Verbrechen ereignete sich im Januar im Hamburger Stadtteil Groß Borstel. Die Staatsanwaltschaft klagte den Mann wegen Mordes an und forderte auch in ihrem Plädoyer eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes. Das Gericht sah die rechtlichen Voraussetzungen dafür aber nicht. Die Verteidigung stellte dagegen keinen konkreten Strafantrag.
Der Auslöser der Gewalttat blieb laut Gericht letztlich unklar. Nach Angaben der Gerichtssprecherin übte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung scharfe Kritik an Aussagen des Angeklagten, er habe seinen Sohn davor schützen wollen, von seiner Mutter Kokain verabreicht zu bekommen. Es handle sich um "Unsinn, der fassungslos macht", sagte der Richter. Der Beschuldigte habe sich dies ausgedacht, um seine Tat zu rechtfertigen. Die daraus sprechende "Gefühlskälte" lasse schaudern.