Dem Urteil zufolge änderte die Kommunalpolitikerin im September 2019 den Wortlaut eines Beschlusses des Gemeinderats Niederstetten im System nachträglich ab. Dieser Beschluss war im Oktober 2018 in einer nicht-öffentlichen Sitzung gefasst worden. Damit wollte die Bürgermeisterin über den Umfang einer Ermächtigung täuschen, die ihr der Gemeinderat gegeben hatte. Anschließend tauschte sie die korrekte Niederschrift im Sitzungsordner gegen die von ihr geschriebene Version aus.
Urspünglich hatte die Staatsanwaltschaft die Frau wegen Untreue und Urkundenfälschung in einem besonders schweren Fall angeklagt. Das Landgericht Ellwangen ließ die Anklage jedoch nur mit dem Vorwurf der Urkundenfälschung in einem besonders schweren Fall zu. Ein Verfahren wegen Untreue lehnte es ab. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft zwar Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Stuttgart ein, scheiterte damit jedoch.