Laut Anklage soll der 32-Jährige zwischen 2017 und 2025 als Krankenpfleger in mehreren Kliniken tätig gewesen sein und dort Sexualstraftaten an Patientinnen und einen Patienten begangen haben. Unter anderem habe er diese vergewaltigt oder intim berührt. Mehrere Opfer sollen sich während der Taten in einem bewusstlosen Zustand befunden haben.
Der Angeklagte soll einige der Taten gefilmt oder fotografiert und die Aufnahmen an eine 30-jährige Mitangeklagte verschickt haben. Die Frau soll ihn per Chat teils zu den Taten angestiftet oder ihn darin bestärkt haben. Sie wurde in dem Prozess zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten 14 Jahre Haft gefordert, für die Mitangeklagte zwei Jahre auf Bewährung. Die Verteidigung stellte jeweils keinen konkreten Antrag. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.