In der Rap-Fehde der beiden Superstars Drake und Kendrick Lamar hat eine New Yorker Richterin eine Klage von Drake gegen seine eigene Plattenfirma abgewiesen. Die Bundesrichterin Jeannette Vargas entschied am Donnerstag, bei Lamars Schmähsong "Not Like Us" über Drake handele es sich um eine "nicht anfechtbare" Meinungsäußerung.
Der Kanadier Drake hatte die Klage gegen die Universal Music Group (UMG), die auch seinen US-Rivalen Lamar unter Vertrag hat, im Januar eingereicht. Er warf der Plattenfirma wegen der Veröffentlichung und Vermarktung des sogenannten Disstracks "Not Like Us" Verleumdung vor. Lamar hatte Drake in dem Song als "Pädophilen" bezeichnet.
Die Rapper, die beide 38 Jahre alt sind, liefern sich schon längerem eine Fehde, die sie bisher vor allem musikalisch ausgetragen hatten. Pulitzer-Preisträger Lamar war für "Not Like Us" mit fünf Grammy-Musikpreisen ausgezeichnet worden und hatte den Song im Februar in der Halbzeitpause des Super Bowl aufgeführt.