Inhalt des Rechtsstreits sind die Ruhegeldzahlungen von monatlich 18.300 Euro, die der RBB Schlesinger nach deren Entlassung 2022 verwehrt. Die ehemalige Intendantin klagte gegen den Sender und verlangte die ihr aus ihrer Sicht zustehende Zahlung. Der RBB reichte daraufhin eine Widerklage ein, in der er Schlesinger zur Zahlung von Schadenersatz sowie zur Rückzahlung einer variablen Vergütung in Millionenhöhe auffordert.
In einer ersten Verhandlung vor dem Berliner Landgericht im Januar wurden die Parteien aufgefordert, in einem Güterichterverfahren ein Ende des Rechtsstreits herbeizuführen. "In zwei mehrstündigen Verhandlungen versuchten beide Seiten eine Lösung zu finden - ergebnislos", teilte der RBB nun mit.
Für den Fall, dass ein Vergleich scheitert, hatte das Gericht dem Sender zufolge bereits einen Termin zur Verkündung einer Entscheidung für den 4. Juli anberaumt.
Schlesinger hatte nach zahlreichen gegen sie erhobenen Vorwürfen hinsichtlich ihrer Amtsführung und der Verschwendung von Gebührengeldern im Sommer 2022 zuerst den ARD-Vorsitz abgegeben und war wenig später auch als RBB-Intendantin zurückgetreten. Später kündigte der Verwaltungsrat des Senders ihr fristlos.