Untreue-Vorwurf Frühere RBB-Intendantin Schlesinger angeklagt

Ex-RBB-Intendantin Patricia Schlesinger beim Prozess am Landgericht Berlin
Ex-RBB-Intendantin Patricia Schlesinger beim Prozess am Landgericht Berlin
© Bernd von Jutrczenka / DPA
Mit Patricia Schlesinger an der Spitze des RBB soll einiges nicht mit rechten Dingen zugegangen sein. Zwei Jahre ermittelten die Behörden. Jetzt gibt es nicht nur eine Anklage.

Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat Anklage gegen die ehemalige Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), Patricia Schlesinger, sowie drei weitere frühere Führungskräfte des Senders erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, zwischen Januar 2018 und Juli 2022 das Vermögen des RBB geschädigt zu haben, wie die Anklagebehörde am Donnerstag in Berlin mitteilte. Neben Schlesinger sind der frühere Verwaltungsdirektor, die damalige juristische Direktorin sowie der ehemalige Vorsitzende des Verwaltungsrats des RBB angeklagt.

Schlesinger wirft die Generalstaatsanwaltschaft Untreue in 26 Fällen vor, dem 67-jährigen Verwaltungsdirektor in fünf Fällen, der 53-jährige juristische Direktorin in sechs Fällen und dem heute 81-jährigen Verwaltungsratsvorsitzenden in 13 Fällen. In sieben Fällen gehen die Ermittler jeweils von einem besonders schweren Fall aufgrund der "gewerbsmäßigen Begehungsweise" beziehungsweise des besonders hohen Schadens aus.

Schlesinger (64) weist die Vorwürfe zurück. «Frau Schlesinger hat alle ihre Entscheidungen als Intendantin ausschließlich an den Interessen des RBB ausgerichtet. Wir werden die Vorwürfe vollumfänglich entkräften», teilte ihr Anwalt Oliver Sahan mit.

Patricia Schlesinger trat ARD-Vorsitz 2022 ab

2022 kamen Vorwürfe der Vetternwirtschaft und der Verschwendung gegen die Sender-Spitze auf. Es ging um Dienstwagen mit Massagesitzen, luxuriöse Ausstattung in der Intendanz, Essen auf Senderkosten bei der Intendantin zu Hause, Dienstreisen, intransparente Zulagen für Führungskräfte und ein gestopptes Millionen-Bauprojekt für die Redaktion.

Letztere sollen unter bewusster Umgehung der Kontroll- und Aufsichtsfunktion des Verwaltungsrats und unter Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gewährt worden sein. Zudem geht es um Zulagen im Zusammenhang mit der Übernahme der ARD-Geschäftsführung und Bewirtungskosten, die Schlesinger sich für private Veranstaltungen und eine Urlaubsreise vom RBB erstatten lassen haben soll.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte im August 2022 bekanntgegeben, dass sie von Amts wegen ermittelt. Die fristlos entlassene Ex-Intendantin des ARD-Senders sowie die anderen Beschuldigten hatten Vorwürfe bislang bestritten. Es gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung. Schlesinger hatte nach zahlreichen gegen sie erhobenen Vorwürfen hinsichtlich ihrer Amtsführung und der Verschwendung von Gebührengeldern im Sommer 2022 zuerst den ARD-Vorsitz abgegeben und war wenig später auch als RBB-Intendantin zurückgetreten.

Sender-Skandal heizt Debatte um Rundfunkbeiträge an

Seit der Entlassung Schlesingers streiten sie und der RBB schon länger um viel Geld. Schlesinger und der Sender erheben in einem Zivilverfahren gegenseitig Ansprüche. 

Schlesinger verlangt vom ARD-Haus die Zahlung eines sogenannten Ruhegeldes. Der RBB will das Geld nicht zahlen und wirft Schlesinger Pflichtverletzungen vor. Der Sender fordert, dass die Ex-Intendantin Geld zurückzahlt. Die Forderungen summierten sich laut Gericht zuletzt auf 1,78 Millionen Euro. 

Nachdem eine gütliche Einigung gescheitert ist, sprach das Landgericht Mitte Juli 2025 sein Urteil. Dabei erzielte Schlesinger einen Teilerfolg – aber auch der RBB setzte sich in zwei Punkten durch. Beide Seiten akzeptierten die Entscheidung nicht und legten in der nächsthöheren Instanz Berufung ein. Da beide Seiten Rechtsmittel einlegten, geht es vor dem Kammergericht Berlin erneut um alle Punkte. Wann dort verhandelt wird, ist noch offen. 

Zudem gab es mehrere Prozesse vor Arbeitsrichtern mit entlassenen RBB-Führungskräften. In mehreren Fällen wurde ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen.

Der Sender-Skandal hatte den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk stark erschüttert. Damals entbrannte eine Debatte über die Verwendung der Rundfunkbeiträge, die Haushalte und Firmen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen. Und viele fragten sich, ob die Kontrolle der Medienhäuser ausreichend ist. Die Bundesländer schärften Regelwerke in Staatsverträgen.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde aktualisiert.

AFP · DPA
yks / cl

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