Landgericht Berlin Mehr Rente als Angela Merkel: Ex-RBB-Intendantin Patricia Schlesinger fordert 18.384,54 Euro pro Monat – und zieht vor Gericht

Ex-RBB-Intendantin Patricia Schlesinger
Im vergangenen Jahr wurde Patricia Schlesinger als RBB-Intendantin fristlos entlassen
© Britta Pedersen/ / Picture Alliance
Nach dem Vetternwirtschafts-Skandal hatte der RBB seine ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger im August 2022 fristlos entlassen. Nun zieht sie vor das Landgericht Berlin und klagt auf eine enorme Betriebsrente.

Die Auseinandersetzungen zwischen dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und dessen im vergangenen Jahr entlassener Intendantin Patricia Schlesinger gehen in die nächste Runde: Schlesinger zieht gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber vor Gericht. Sie klagt aber nicht etwa gegen ihre Kündigung, sondern fordert "lediglich 18.384,54 Euro pro Monat" Betriebsrente. Das berichtet der "Business Insider" und zitiert eine E-Mail von Schlesingers Anwalt Ralf Höcker.

Die Höhe der von ihr verlangten Rente setzt sich wie folgt zusammen: Schlesingers letztes Basisgehalt lag im Juli 2022 bei rund 28.000 Euro im Monat. Mit Blick darauf verlangte sie im August 2022 eine sofortige Betriebsrente von 22.700 Euro – also 81 Prozent ihres Basisgehalts.

Neuer Dienstvertrag im Jahr 2021 – mit ungenau formulierten Regelungen

Als Schlesinger Mitte 2021 als Intendantin des RBB anfing, übernahm sie in ihrem Dienstvertrag die Konditionen ihrer Vorgängerin Dagmar Reim. Demnach ständen ihr maximal 60 Prozent ihres letzten Gehalts als Ruhegeld zu. Allerdings stellte Schlesinger im Februar 2021 ihre Versorgungsleistungen beim RBB nach Rücksprache mit anderen Intendanten im ARD-Verbund infrage. Sie soll behauptet haben, "dass der Intendant einer anderen, großen Rundfunkanstalt einen Ruhegeld-Anspruch von 80 Prozent seines letzten Gehalts habe“, zitiert "Business Insider" eine mit dem Vorgang vertraute Person.

Infolgedessen bekam Schlesinger einen neuen Dienstvertrag – ohne Renten-Deckel, dafür mit höherem Basisgehalt und verbesserten Rentenkonditionen. Während ihr Basisgehalt automatisch um zwei Prozent jährlich ansteigen sollte, lag ihre Rente zu Vertragsbeginn bereits bei 63 Prozent des Basisgehalts und sollte sich weiter um "3 Prozentpunkte per anno" erhöhen.

RBB-Verwaltungsrat will weder Ruhegeld noch Betriebsrente zahlen

Ab wann genau die modifizierten Renten-Konditionen von Schlesinger in Kraft treten sollten, soll nun vor Gericht geklärt werden. Die ehemalige RBB-Intendantin ist der Auffassung, dass ihr bereits zu Beginn ihres ersten Dienstvertrags aus dem Jahr 2016 ein Ruhegeldanspruch von 63 Prozent zugestanden habe, welcher bis zu ihrer Entlassung im August 2022 auf 81 Prozent gestiegen sei. In den Augen der RBB-Anwälte handelt es sich hierbei um eine haltlose Maximalforderung. Ihnen zufolge stehen Schlesinger höchstens 66 Prozent des letzten Basisgehalts zu – immer noch 18.400 Euro pro Monat.

Der RBB-Verwaltungsrat hatte am 22. August 2022 den Vertrag mit Schlesinger "vorsorglich, außerordentlich und fristlos" gekündigt. Darüber hinaus entschied der Verwaltungsrat, Schlesingers Anspruch auf Ruhegeld – und damit das bedingungslose Übergangsgeld bis zu ihrem Eintritt ins Rentenalter und die danach folgende Betriebsrente – zu streichen. Die Frage, ob und wie viel Rente der ehemaligen RBB-Intendantin zustehe, soll nun das Landgericht Berlin klären.

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