Der wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe verurteilte Ex-Geschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt (Awo) Müritz, Peter Olijnyk, geht weiter juristisch gegen das Urteil vor. Wie sein Anwalt Dieter Johannes Schadewald am Freitag sagte, «werden alle Rechtsmittel ausgeschöpft». So wurde schon beim Bundesgerichtshof (BGH) eine Anhörungsrüge eingereicht. Sollte diese abgelehnt werden, bereite man eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor. So solle festgestellt werden, dass das Gehalt des Ex-Awo-Managers für ein Unternehmen mit 650 Beschäftigten «durchaus angemessen war».