Der frühere rheinland-pfälzische CDU-Fraktions- und Parteichef Christoph Böhr muss sich im Zusammenhang mit dem Vorwurf der illegalen Parteienfinanzierung im Landtagswahlkampf 2006 vor Gericht verantworten. Das Landgericht Mainz ließ die Anklage gegen Böhr und drei weitere Beschuldigte wegen Betrugs, Untreue sowie einem Verstoß gegen das Parteiengesetz zu, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Der Prozess soll demnach voraussichtlich im September beginnen.
Böhr wird unter anderem vorgeworfen, in neun Fällen seine "Vermögensbetreuungspflicht" gegenüber der Fraktion verletzt zu haben. So sollen demnach Fraktionsgelder in Höhe von rund 385.000 Euro für den Landtagswahlkampf im Jahr 2006 genutzt worden sein. Das Vermögen der Fraktion darf aber nicht für Parteizwecke verwendet werden.
Böhr wird zudem zur Last gelegt, durch falsche Angaben im Rechenschaftsbericht des Landesverbandes versucht zu haben, Regressforderungen des Landtags zu verhindern. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hatte gegen die Landes-CDU bereits im Dezember 2010 eine Strafe von 1,2 Millionen Euro verhängt.