Funke soll sich 2007 als damaliger Vorsteher des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) von diesem seine Silberhochzeitfeier bezahlt haben lassen. Es geht um einen Betrag von 8000 Euro. Dazu sagte Verteidiger Manfred Koch: "Er wäre nie auf die Idee gekommen, den OOWV um Kostenbeteiligung zu bitten." Seinem Mandaten sei aber klar, dass sein Verhalten grob fahrlässig gewesen sei, erklärte der Anwalt. Den Betrag habe Funke längst zurückgezahlt.
Koch verlas zum Prozessauftakt eine schriftliche Erklärung des Ex-Ministers. Darin betont dieser, er habe erst nachträglich von dem mitangeklagten früheren Geschäftsführer des OOWV erfahren, dass der Verband die Rechnung für seine Feier beglichen habe. Es soll Ende der 90er Jahre einen mündlichen Vorstandsbeschluss gegeben haben, dass sich der Verband an den Kosten der Feiern von Vorstandsmitgliedern beteilige. So erklärte es auch der Anwalt des damaligen Geschäftsführers für seinen Mandanten: "Es war üblich, dass der OOWV private Feiern mitfinanzierte. Das ist weder satzungswidrig noch unrechtmäßig."
Auch den zweiten Untreue-Vorwurf wiesen beide Verteidiger zurück. Funke soll das Jahresgehalt des Geschäftsführers im Herbst 2008 rückwirkend zum 1. Januar auf 270 000 Euro brutto erhöht haben. Im Vertrag war wenige Monate zuvor eine Nettovergütung von 117 000 Euro festgeschrieben worden. Funke habe im Auftrag des Vorstandes das Gehalt von netto auf brutto umgerechnet, sagte Koch.