Katrin Vernau Trotz sechsstelligen Gehalts: Neue RBB-Chefin soll Mietzuschuss kassieren

Katrin Vernau, Interims-Intendantin des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB)
Katrin Vernau, Interims-Intendantin des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB)
© Britta Pedersen / DPA
Der RBB steckt nach dem Skandal um die ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger in einer Krise. Einsparungen sind angekündigt. Die neue Chefin Katrin Vernau soll aber laut einem Bericht neben einem sechsstelligen Gehalt auch Mietzuschuss kassieren.

Wegen einer drohenden Lücke in der Finanzplanung steht der krisengeschüttelte Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) vor Einsparungen in Millionenhöhe. Der öffentlich-rechtliche ARD-Sender will nach eigenen Angaben in den nächsten beiden Jahren unter anderem frei werdende Stellen im Haus nicht nachbesetzen. Betriebsbedingte Kündigungen soll es nicht geben.

RBB-Interims-Intendantin Katrin Vernau, die den Sender aus seiner wohl schlimmsten Krise rund um Vetternwirtschaftsvorwürfe führen soll, schloss nicht aus, dass es zur Einstellung einzelner Sendungen im TV- oder Radioprogramm kommen könnte. Eine genaue Aufstellung, wie die Finanzplanung des Senders in der noch bis 2024 laufenden Beitragsperiode um rund 40 Millionen Euro abgesenkt werden soll, kündigte Vernau bis Januar an.

Vernau begründet Mietzuschuss mit Umzug

Doch jetzt ist ausgerechnet Vernau, die Ordnung in die Finanzen des RBB bringen soll, in den Schlagzeilen – wegen angeblicher Mehrausgaben.

Konkret geht es um einen Mietzuschuss für die neue Intendantin in Höhe von 1000 Euro, wie die "Bild" berichtet. Und das bei einem Jahresgehalt von 295.000 Euro.

Laut "Bild" räumte Vernau ein, dass sie den Mietzuschuss kassiert. Sie rechtfertige dies mit ihrem Umzug im September von Köln nach Berlin. "Ich lebe mit zwei Koffern, hätte auch erst im Januar mein Amt antreten können", wird sie zitiert.

Zudem nutzt Vernau eine "Bahncard100" auf Rechnung des RBB, um zwischen Köln und Berlin zu pendeln. Dafür verzichte sie aber auch auf Dienstwagen und Chauffeur, so der Bericht.

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Kritik an Vernaus Mietzuschuss beim RBB

"Das ist durch nichts zu rechtfertigen", sagt Christoph Reinhardt, Vertreter der freien Mitarbeitenden, der "Bild" zu dem Mietzuschuss. "Aber Frau Vernau hat überhaupt kein schlechtes Gewissen. In der ARD-Chefetage ist das vielleicht normal."

"Es erschließt sich mir nicht, warum bei Ihrem Gehalt ein Mietzuschuss erforderlich ist. Das ist für mich ganz der alte RBB!", wird RBB-Redakteur Christoph Hölscher zitiert.

Reinhardt: "Die Intendantin wäre gut beraten, auf den Mietzuschuss zu verzichten." Wenn sie in derselben Logik wie ihre Vorgängerinnen handele, "traut man ihr nicht zu, dass sie für einen Neuanfang steht."

Die Finanzsituation des Senders wirft auch ein Schlaglicht auf die bisherige Geschäftsleitung rund um die fristlos entlassene Intendantin Patricia Schlesinger. Der RBB stürzte seit Ende Juni wegen Filz-Vorwürfen in eine tiefe Krise. Im Zentrum steht neben Schlesinger, die seit 2016 Intendantin war, der zurückgetretene Chefkontrolleur Wolf-Dieter Wolf. Beide wiesen Vorwürfe zurück. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt. Es gilt bis zum Abschluss die Unschuldsvermutung.

Beratervertrag mit Ex-Chefredakteur sorgt ebenfalls für Aufsehen

Unterdessen griff ein Bericht von NDR- und RBB-Journalisten erneut das umstrittene Agieren der früheren Senderspitze rund um Personalpolitik und die Vergabe von Beraterverträgen auf. In dem auf der RBB-Webseite veröffentlichten Beitrag geht es um einen Beratervertrag, den der im Frühjahr 2021 vorzeitig in den Ruhestand gewechselte RBB-Chefredakteur Christoph Singelnstein und der Sender nach seinem Ausscheiden geschlossen haben sollen.

Der Beratervertrag käme zusätzlich zu dessen lebenslangem Anspruch auf ein jährliches Ruhegeld von mehr als 100.000 Euro und seiner gesetzlichen Rente dazu. In Summe soll Singelnstein vom RBB derzeit um die 15.000 Euro pro Monat erhalten.

Singelnstein äußerte sich am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur dazu nicht und verwies auf Verschwiegenheitsklauseln in Verträgen.

Der RBB bestätigte die Existenz eines Beratervertrags. Der Chefredakteurs-Vertrag war demnach ursprünglich für eine Laufzeit von 2018 bis 2023 geschlossen worden. Als Singelnstein den Sender mit 65 Jahren vorzeitig verlassen habe, sei das Arbeitsverhältnis im Einvernehmen aufgehoben worden. Der Sender habe sich zugleich die Expertise Singelnsteins sichern wollen, so sei es zu dem Beratervertrag gekommen.

Quellen: "Bild", RBB, DPA

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