Mangelnde Kenntnisse in diesem Bereich könnten zahlreiche negative Folgen haben, betonen die Kläger. Dazu gehörten etwa ungewollte Schwangerschaften, das Festhalten an überkommenden Rollenbildern, sexuelle Gewalt und die Ansteckung mit sexuell übertragbaren Krankheiten. Zu den Klägern gehören SOS Homophobie sowie Organisationen, die sich um HIV-Infizierte und Familienplanung kümmern.
Seit 2001 sind in Frankreich drei Unterrichtseinheiten jährlich zum Gefühls- und Sexualleben vorgesehen. Eine Behörde hatte 2021 eingeräumt, dass dieses Gesetz nicht umgesetzt werde. Die Kläger kritisieren, dass es keine Zahlen dazu gebe, inwiefern Sexualkunde tatsächlich unterrichtet wird.
Ein Lehrplan, der das Vermitteln bestimmter Inhalte für den Sexualkunde-Unterricht vorschreibt, existiert erst seit Februar 2025. In Vor- und Grundschulen sollen die Kinder demnach etwas über Beziehungen und Gefühle erfahren. Ab der Mittelstufe soll dann auch Sexualität thematisiert werden.
Der Lehrplan war von konservativen Gruppen kritisiert worden. Er ist auch für private Schulen verpflichtend. Das Urteil des Verwaltungsgerichts soll am 2. Dezember bekannt gegeben werden.