Artikel zu Spionageverdacht: Marokko kann nicht gegen deutsche Medien vorgehen
Ausländische Staaten können von deutschen Medien nicht verlangen, bestimmte Artikel nicht zu schreiben oder zu veröffentlichen. Klagen Marokkos gegen deutsche Zeitungen scheiterten am Dienstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Marokko sah durch die Texte seine Staatsehre verletzt. Ein Staat habe aber "weder eine persönliche Ehre, noch ist er Träger des allgemeinen Persönlichkeitsrechts", sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters. (Az. VI ZR 415/23 und VI ZR 416/23)