Die Frist für die Prüfung lief ursprünglich bis zu diesem Montag. Da diese weiterhin noch nicht abgeschlossen ist, muss Schuhbeck auch vorerst nicht ins Gefängnis zurück. Seinen Verteidigern zufolge leidet der ehemalige Sternekoch an einer unheilbaren Krebserkrankung. Er war deshalb bereits vor seinem im Juli beendeten zweiten Prozess aus dem Gefängnis beurlaubt worden. Schuhbeck wurde wegen Subventionsbetrug und Insolvenzverschleppung verurteilt, in einem ersten Prozess war er wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Die vier Jahre und drei Monate Haft sind die Gesamtstrafe für beide Tatkomplexe.
Schuhbeck hatte für seine verzweigte Unternehmenskette staatliche Coronahilfen kassiert, obwohl die Unternehmen bereits pleite waren. Der ehemalige Sternekoch, Koch des FC Bayern München und zahlreicher Promievents sitzt nach Angaben seines Insolvenzverwalters auf 27 Millionen Euro Schulden.