Bundesverfassungsgericht: Tübinger Verpackungssteuer als Anreiz für Mehrweg zulässig
Das Bundesverfassungsgericht hat die Tübinger Verpackungssteuer gebilligt. Sie bezwecke einen Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen und sei als "örtliche Verbrauchsteuer" zulässig, entschieden die Karlsruher Richter in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Sie wiesen damit die Verfassungsbeschwerde eines Tübinger McDonalds-Restaurants ab. (Az. 1 BvR 1726/23)