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Gast

Muss man als neuer Pächter die privaten Zwischenverträge (Gasvertrag) übernehmen?

Der Besitzer hat zum Pächterwechsel (Hotel+Gasthof) den bestehenden Gasliefervertrag zum 31.12.2013 gekündigt.
Dieser Vertrag beinhaltet ein Gasliefervertrag (Untervertrag Einfamilienhaus), welcher lt. Notarvertrag erst am 30.11.2014 ausläuft.

Bin ich als neuer Pächter verpflichtet, diesen Gasuntervertrag zu übernehmen?
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