Muss man als neuer Pächter die privaten Zwischenverträge (Gasvertrag) übernehmen?
Der Besitzer hat zum Pächterwechsel (Hotel+Gasthof) den bestehenden Gasliefervertrag zum 31.12.2013 gekündigt.
Dieser Vertrag beinhaltet ein Gasliefervertrag (Untervertrag Einfamilienhaus), welcher lt. Notarvertrag erst am 30.11.2014 ausläuft.
Bin ich als neuer Pächter verpflichtet, diesen Gasuntervertrag zu übernehmen?
Dieser Vertrag beinhaltet ein Gasliefervertrag (Untervertrag Einfamilienhaus), welcher lt. Notarvertrag erst am 30.11.2014 ausläuft.
Bin ich als neuer Pächter verpflichtet, diesen Gasuntervertrag zu übernehmen?
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