rayer
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Reiseveranstalter LMX nicht erreichbar - Sitzen in Dubai fest
Ich teile zwar äußerst selten die Meinung von Lilly, aber hier muss mir auch jemand mal erklären, was man in dieser Ecke der Welt will. Zum Arbeiten ist es gerade noch zu verstehen, zum Urlauben völliger Unsinn.
Ich wusste nicht, dass es kein Limit gibt. Der Transport von guten Tropfen funktioniert aber auch in die andere Richtung. Sollte mal vor Jahren einem unter Heimweh leidenden Menschen ein paar Kisten Riesling bringen, gibt ja nix Gescheites in Sache Weißwein in Deiner Wahlheimat. Da wurde im Vorfeld abgeklärt, ob der Kofferraum voll mit Riesling legal über die Grenze gebracht werden darf. Die Menge hatte Deinen Transport mehr als verdoppelt.
Ich sag mal so, die Katze lebt schon länger in freier Wildbahn, als wir die armen Kühe, Schweine, Hühner usw. in der Massenhaltung zum Verfuttern heranzüchten.
Für die Vegetarier hätte ich auch noch was zum Nachdenken.
Ein einzelner Bauer vernichtet mehr Kleingetier durch seinen Ackerbau, wie die Katzen von ganz München.
Es wird zwar keinen Sinn machen, aber hier noch einmal.
Das ist nicht meine persönliche Meinung, Annahme oder Auslegung.
!!!COPY&PASTE!!!
"Die Menge an zollfreien Zigaretten, die man nach Deutschland einführen und lagern darf, hängt vom Herkunftsland ab und beträgt 800 Stück aus EU-Staaten bzw. 200 Stück aus Nicht-EU-Ländern pro Person ab 17 Jahren. Diese müssen für den persönlichen Bedarf bestimmt sein.
Mengen über 800 Stück (innerhalb der EU) gelten nicht mehr als Eigenbedarf, was zu Steuerpflicht und Beschlagnahmung führen kann."
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@ing
Ich denke, ich habe den Fehler. Wenn ich so die BaFin Geschichte lese, ist das alles ein KANN. Will meinen es wird wohl beides geben. Die automatische Rückbuchung und die aktive Anforderung der Rückbuchung, ohne die gar nicht geschieht und die Gelder bei der Zielbank verbleiben. Zumindest haben wir jeder für sich die eigene Erfahrung gemacht.
Fazit:
Deho hat die Frage beantwortet, in dem vorliegenden Fall muss der Fragesteller aktiv werden.
Ich lass Dich in Deinem Glauben.
Quelle: BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
Das Ergebnis der Empfängerüberprüfung kann für Sie als zahlende Person im Online-Banking drei unterschiedliche Auswirkungen haben:
Stimmen Ihre Angaben mit denen des Zahlungsempfängerkontos überein, können Sie die Zahlung autorisieren und die Überweisung wird ausgeführt.
Bei fast übereinstimmenden Daten wird Ihnen der Name der Zahlungsempfängerin bzw. des Zahlungsempfängers genannt. Sie können die Daten korrigieren oder die Überweisung ohne Änderung autorisieren.
Bei abweichenden Angaben werden Sie darüber informiert und auf das Risiko einer Überweisung an die falsche Empfängerin bzw. den falschen Empfänger hingewiesen. Sie können den Vorgang abbrechen, die Daten korrigieren oder die Überweisung ohne Änderung autorisieren.
Weiter habe ich behauptet:
Sollte nur die Kontonummer des Endempfängers falsch sein, die Bankangabe aber stimmen, landet die Kohle auf einem internen Sammelkonto und wird in der Regel nach 30 Jahren zu Gunsten der Bank verbucht.
Das sind auch Fakten. Und nun?
Da scheinbar die Suchmaschine einen Defekt hat:
"Die Menge an zollfreien Zigaretten, die man nach Deutschland einführen und lagern darf, hängt vom Herkunftsland ab und beträgt 800 Stück aus EU-Staaten bzw. 200 Stück aus Nicht-EU-Ländern pro Person ab 17 Jahren. Diese müssen für den persönlichen Bedarf bestimmt sein.
Mengen über 800 Stück (innerhalb der EU) gelten nicht mehr als Eigenbedarf, was zu Steuerpflicht und Beschlagnahmung führen kann."
(copy&paste)
Nun ja, es reicht nicht, eine Suchmaschine bedienen zu können, man muss Gelesenes auch begreifen können. Wie wahr.
Versuch mal das Begreifen.
Da hast Du ein schönes Urteil rausgesucht. Bei näherem Hinsehen ergibt sich aber, dass der Zoll mehrere Fehler gemacht hat. Ausschlaggebend war offenbar, dass der Besitzer der Zigaretten nicht gleichzeitig Haftungsschuldner und Steuerschuldner sein kann.
Offenbar war der Besitzer nicht steuerpflichtig in Deutschland und da lag der Fehler.
Es gibt eine ganze Latte an nicht zutreffenden oder nicht beweisbaren Vergehen, die zur Last gelegt wurden und man muss Winkeladvokat sein, um alle Gründe zur Aufhebung des Urteils zu verstehen.
Ob ing und Vandit da was Gegenteiliges schreiben oder nicht, ist vollkommen egal. (teilweise Zitat)
Es gibt mutmaßlich einen Fragesteller, der ein Problem hat mit der nicht funktionierenden "automatischen Rückbuchung" und 2 User, die das Problem offensichtlich kennen.
Was haben wir?
Zwei Gläubige, die an ihre und die Unfehlbarkeit der Banken glauben.
Gut, lassen wir sie in ihrem Glauben.
Da scheinbar die Suchmaschine einen Defekt hat:
"Die Menge an zollfreien Zigaretten, die man nach Deutschland einführen und lagern darf, hängt vom Herkunftsland ab und beträgt 800 Stück aus EU-Staaten bzw. 200 Stück aus Nicht-EU-Ländern pro Person ab 17 Jahren. Diese müssen für den persönlichen Bedarf bestimmt sein.
Mengen über 800 Stück (innerhalb der EU) gelten nicht mehr als Eigenbedarf, was zu Steuerpflicht und Beschlagnahmung führen kann."
(copy&paste)
Natürlich werde ich Dich in Deinem Glauben belassen. Versuch doch mal einen Selbsttest. Nimm eine x-beliebige Kontonummer, die dir bekannt ist, verdrehe in der Kontoinhabernummer (letzte 10 Ziffern der IBAN) 2 oder 3 Zahlen und lass Länder und Bankkennung richtig. Jetzt überweist Du 1 Cent, wenn Dich das nicht ruiniert und Dein Glaube wird erschüttert. Nix kommt zurück, nix wird abgelehnt beim Ausführen der Überweisung.
Ansonsten verlasse ich mich lieber auf meine eigenen Erfahrungen als auf Hörensagen von irgendwelchen Bankberatern.
Dann noch mal zum Mitschreiben. Wenn Länderkennung und Bankkennung stimmen, die Kontonummer nicht, geht die Überweisung, falls es eine übereinstimmende Kontonummer gibt, auf dieses Konto, wenn kein Konto zugeordnet werden kann auf ein Sammelkonto.
Standardmäßig wird einmal gefragt, die Überweisung zu prüfen, liegt ein Fehler vor ein weiteres mal. Danach kann ich bestätigen und auch gegen besseres Wissen ausführen.
Das funktioniert auch bei der Namensprüfung. 1. Warnung, 2. Prüfung 3. Ausführen.
Niemand hält mich davon ab, der Rest ist Wunschdenken.
Wenn Gockel dann komplett.
Seit dem 9. Oktober 2025 müssen Banken in der EU bei SEPA-Überweisungen zwingend einen
IBAN-Namensabgleich (Verification of Payee) durchführen. Dieser automatische Prozess prüft in Sekunden, ob der eingegebene Name zum Kontoinhaber der IBAN passt, um Betrug zu minimieren. Bei Abweichungen wird eine Warnung ausgegeben, bevor die Zahlung freigegeben wird. In Deutschland ist dieser Service noch nicht flächendeckend bei allen Banken verfügbar, wird aber im Rahmen der Umsetzung der EU-Vorschriften schrittweise eingeführt.
Wenigstens einer weiß, wovon er spricht. Eine Fehlüberweisung kommt vielleicht zurück, wenn die IBAN völlig falsch ist. Sollte nur die Kontonummer des Endempfängers falsch sein, die Bankangabe aber stimmen, landet die Kohle auf einem internen Sammelkonto und wird in der Regel nach 30 Jahren zu Gunsten der Bank verbucht.
Machen die Schulen in Skandinavien, Kanada oder Russland die Schulen auch zu, wenn der Winter kommt?
Streiche einmal "die Schulen".
Seltsam ist auch, wenn man nicht weiß, wovon geredet wird, aber eine unhaltbare Behauptung aufstellt.
Ist keine Küche oder Spüle mitvermietet, gilt lediglich in dem als Küche vorgesehenen Raum müssen die Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom und eventuell Gas vorhanden sein. Heißt Kalt- und Heißwassereckventil mehr nicht.