Aufenthaltsgesetz

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Flaggen der EU und Deutschlands

EuGH-Gutachten: Unbefristetes Einreiseverbot für abgeschobene Gefährder rechtens

Deutschland darf einem neuen Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge ein unbefristetes Einreiseverbot gegen abgeschobene potenzielle Gefährder verhängen. Das EU-Recht stehe dieser Regelung im Aufenthaltsgesetz nicht entgegen, erklärte der zuständige Generalanwalt Jean Richard de la Tour am Donnerstag in Luxemburg in seinen Schlussanträgen. Es ging um den Fall eines Russen, der 2017 nach Russland abgeschoben wurde. (Az. C-446/24)
Kontrollen an Grenze zu Österreich

Urteil: Menschenrechtskonvention begründet kein Abschiebungsverbot wegen Kindeswohls

Das Kindeswohl und familiäre Bindungen sind kein Grund für ein Abschiebungsverbot von Ausländern unter Verweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention. Denn das deutsche Aufenthaltsgesetz bezieht sich an der Stelle nur auf Gefahren, die den Betroffenen im Zielland drohen, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag erklärte. Es verwies mehrere Fälle zurück an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. (Az. 1 C 4.24 u.a.)