Nach Beißvorfall nahe Trier: Halter von gefährlichem Hund muss Tier abgeben
Der Halter eines Staffordshire-Bullterrier-Mischlings aus Rheinland-Pfalz muss sein Tier nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Trier abgeben. Er sei nicht zuverlässig genug, um einen als gefährlich eingestuften Hund zu halten, erklärte das Gericht am Mittwoch. Der Hund soll mehrmals ohne Aufsicht im Dorf herumgelaufen sein und einmal einen anderen Hund gebissen haben.