Neues Gesetz soll öffentliche Vergabeverfahren beschleunigen
Öffentliche Vergabeverfahren sollen einfacher und digitaler werden. Das sieht ein neues Gesetz vor, das am Donnerstag vom Bundestag beschlossen wurde. Nachweis- und Dokumentationspflichten sollen verringert und die Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro erhöht werden. Die Neuregelung solle auch die Verwaltung entlasten, hieß es von Seiten der Regierung.