Blinde Patientin von Rehaklinik abgewiesen: Kein Anspruch auf Entschädigung
Eine blinde Patientin, die nach einer Knieoperation von der Rehaklinik abgewiesen wurde, bekommt keine Entschädigung. Die Klinik musste den zusätzlichen Betreuungsaufwand nicht stemmen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschied. Behinderte Menschen hätten gegenüber privaten Leistungserbringern keinen Anspruch auf besondere Anpassungs- und Teilhabeleistungen. (Az. III ZR 56/25)