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Urlaub in der Pandemie Nicht jede Reiserücktrittsversicherung schützt bei einer Corona-Erkrankung. Worauf Sie achten müssen

Reiserücktritt
Reiserücktritt
© Getty Images
Wenn der Urlaub wegen Corona ins Wasser fällt, greift zumindest die Reiserücktrittsversicherungen – denkt man. Doch das kann täuschen. Worauf bei einer Buchung zu achten ist, erklärt Juristin Rita Reichard von der Verbraucherzentrale in Düsseldorf.

Frau Reichard, wann greift eine Reiserücktrittsversicherung?
Sie springt in verschiedenen Situationen ein. Der häufigste Fall ist, wenn der Versicherte oder eine mitversicherte Person unerwartet und schwer erkrankt oder einen Unfall erleidet. Das muss von einem Arzt bescheinigt werden. Die Versicherung greift aber auch bei einer Reihe von Verhinderungsgründen, die nicht krankheitsbedingt sind – etwa, wenn die Wohnung abbrennt oder jemand plötzlich seinen Job verliert. Auch Kurzarbeit kann unter Umständen den Versicherungsschutz auslösen. Das hängt von den Bedingungen ab.   

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