Schnee-Alarm Reisetipp fürs Wochenende: Bleiben Sie einfach, wo Sie sind

Hamburg Winter Schnee
Unterwegs an den Hamburger Landungsbrücken – angesichts des rauen Winterwetters derzeit kein Spaß
© Chris Emil Janssen / Imago Images
Das gefürchtete Sturmtief ist noch nicht einmal über Deutschland gezogen, dennoch lähmt das Winterchaos bereits Teile des Landes – deshalb folgt nun der ultimative Reisetipp!

"Aktuell kommt es auf allen Linien der S-Bahn zu Verspätungen und Ausfällen und S-Bahnen, die schon vor ihrem eigentlichen Ziel wenden müssen. Ein Ersatzverkehr ist aufgrund der Verhältnisse im Straßenverkehr ebenfalls nicht möglich. Bitte vermeiden Sie alle nicht nötigen Fahrten." Diese Ansage ist derzeit in allen Hamburger S-Bahnen zu hören.

Eigentlich sind die gefährlichen Niederschläge, die unwetterartigen Neuschneemengen mit gefrierendem Regen, erst für Donnerstagabend und Freitag vorhergesagt – doch schon seit dem Morgen rieselt hartnäckig Schnee auf die Straßen (und Schienen) nieder. Nicht nur in der Hansestadt. In ganz Norddeutschland hat die Bahn ihr Fernverkehrsangebot reduziert. Die Nahverkehrsbetriebe in Schleswig-Holstein schließen nicht aus, dass der Betrieb sogar ganz eingestellt werden muss. 

Streik beim Winterdienst in Meck-Pomm?

Auch auf den Straßen sieht es nicht besser aus. Der Busanbieter Flixbus ist nach eigenen Angaben zwar "gut auf die bevorstehende Schneewalze" vorbereitet, doch der Blick auf die Fahrtverfolgung verrät, dass seit Mittag immer weniger Busse pünktlich ihr Ziel erreichen. Mecklenburg-Vorpommern fürchtet einen Personalmangel beim Winterdienst wegen eines Streikaufrufs beim Straßenbauamt. Tobias Scheffel vom ADAC rät schlicht: "Bleiben Sie zu Hause."

Auch an den Flughäfen machen sich Schnee und Kälte unschön bemerkbar. In Amsterdam neigte sich bereits am Mittwoch das für die Flugzeuge zwingend nötige Enteisungsmittel dem Ende zu. Am Airport Hamburg kommt der hauseigene Räumdienst kaum noch mit der Schneebeseitigung hinterher und auch auf Deutschlands größtem Flughafen Frankfurt mehren sich die Flugausfälle.

Und das ist erst der Anfang, richtig heftig soll es dann am Freitag werden. Deshalb der Rat an alle, die irgendwie wegwollen, aber nicht müssen: Bleiben Sie einfach, wo Sie sind.

Wintereinbruch: Ihre Rechte als Passagier

Sollte Ihre bereits gebuchte Reise wegen des heftigen Wintereinbruchs ausfallen, haben Sie als Passagier einige Rechte:

Bahnreisende:

  • Wer mit dem Zug wegen Eis und Schnee zu spät am Ziel ankommt, hat ein Recht auf Entschädigung: 25 Prozent des Ticketpreises bei Verspätungen von mehr als einer Stunde, bei mehr als zwei Stunden die Hälfte des Preises.
  • Hintergrund des Anspruchs: Diese Witterung gilt in dieser Jahreszeit als normal, entsprechend kann und muss sich die Bahn darauf einstellen. Anders sieht es mit außergewöhnlichen Vorkommnissen aus, mit denen niemand rechnen kann und muss – wie etwa meterhohem Schnee, der Zugstrecken blockiert. In diesem Fall gibt es keine Entschädigung.
  • Gleichwohl muss die Bahn in Fällen von langer Wartezeit Speisen und Getränke bereitstellen, das Hotel übernehmen, sollte man am Bahnhof feststecken oder die Passagiere dürfen den Zug wechseln, wenn der Zielort sonst mindestens 20 Minuten verspätet erreicht wird.

Bei Flügen:

  • Bei Ausfällen können Sie sich den Flugpreis erstatten lassen oder auf eine Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt pochen. Das gilt auch bei Flugverspätungen ab fünf Stunden.
  • Während der Wartezeit stehen Passagieren bei Flugausfällen oder größeren Verspätungen Betreuungsleistungen zu: also Mahlzeiten und Getränke sowie zwei kostenlose Telefonate. Der Umfang hängt allerdings von der Flugstrecke ab.
  • Ist kein Flug oder eine anderweitige Beförderung ans Ziel am selben Tag mehr möglich, muss die Airline gegebenenfalls für ein Hotelzimmer und den Transfer vom Flughafen dorthin aufkommen.
  • Sollte die Fluggesellschaft keine Unterstützung und Betreuung anbieten, müssen sich die Passagiere selbst darum kümmern. Wichtig dabei: die Belege aufheben, um die Kosten im Nachgang gegenüber der Airline geltend machen zu können.
  • Aber: Schlecht sieht es bei winterbedingten Flugverzögerungen mit Entschädigungszahlungen aus. Solche Wetterbedingungen zählen meist als außergewöhnlicher Umstand, der nicht im Einflussbereich der Airline liegt, was sie damit von solchen Zahlungen entlastet. 

Pauschalreisende:

  • Bei Pauschalreisen ist in erster Linie der Veranstalter verantwortlich. Fallen etwa in dem Paket gebuchte Flüge oder Bahnfahrten aus, sagen Anbieter im besten Fall von sich aus den Trip ab. In dem Fall bekommen Sie meistens das Geld zurück oder eine Ersatzreise angeboten.
  • Als Reisender können Sie grundsätzlich ein Pauschalpaket stornieren, was in der Regel aber Stornogebühren kostet. Das gilt ebenso wenn Sie etwa wegen zu viel Schnees nicht von zu Hause wegkommen – denn die Anreise (zum Airport/Hafen/Bahnhof) liegt in Ihrer eigenen Verantwortung.
  • Ein kostenloser Rücktritt ist nur bei unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen am Urlaubsort möglich.

PRODUKTE & TIPPS

Kaufkosmos

Mehr zum Thema