Gericht untersagt Schrauben an denkmalgeschützen "Zuckerbäckerbauten" in Berlin
Herabfallende Fliesen an denkmalgeschützten sogenannten Zuckerbäckerbauten im Osten Berlins dürfen einem Gerichtsurteil zufolge nicht mit Schrauben befestigt werden. Aus Sicht des Verwaltungsgerichts Berlin würde dadurch das Erscheinungsbild der Gebäude aus den 1950er Jahren wesentlich beeinträchtigt, teilte eine Gerichtssprecherin am Montag mit. Damit bestätigte die Kammer eine Entscheidung des zuständigen Bezirksamts.