EXPERTENTIPP Kinderbetreuungskosten geltend machen

Berufstätige Eltern und Alleinerziehende können die Kosten für die Betreuung ihrer Kinder ab diesem Jahr wieder steuermindernd geltend machen.

Voraussetzung: Die Kosten müssen entstehen, weil die Eltern oder der alleinerziehende Elternteil arbeiten.

Die Kinder dürfen zu Beginn das Kalenderjahres das 14. Lebensjahr nicht vollendet haben, oder müssen wegen geistiger, köperlicher oder seelischer Behinderung nicht in der Lage sein, für ihren Unterhalt selbst zu sorgen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in der Zeitschrift »Der Steuerzahler« hin. Die Kinder müssen zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehören und es muss ein Anspruch auf einen Kinderfreibetrag bestehen.

Wichtig: Der Abzug der Kinderbetreuungskosten ist nach oben hin begrenzt. Die Obergrenze für verheiratete Eltern liegt bei 1.500 Euro und für Alleinstehende bei 750 Euro.