Mantelbogen Hauptvordruck Seite 3

Kosten für Alters- und Krankheitsvorsorge, weitere Versicherungen und andere Sonderausgaben haben ihren Platz auf Seite 3.

Sie haben gar nicht so viel Geld zur Verfügung, wie das Finanzamt denken könnte? Dann nutzen Sie Seite 3, um den Blick auf einen Teil Ihrer Ausgaben zu lenken:

- Vorsorgeaufwendungen und Versicherungen

- Unterhaltsleistungen

- Kirchensteuer

- Kosten für eine erstmalige Ausbildung

- Spenden und Beiträge

Zeile 61 bis 66

Altersvorsorge

Hier geht es um das, was Sie für Ihre Altersvorsorge ausgeben - und wie das Ihre Steuern senken kann. Den Arbeitnehmeranteil an den Zahlungen (Zeile 61) in die gesetzliche Rentenkasse finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerkarte. Was der Arbeitgeber zahlt, gehört in Zeile 65 (für Minijobber Zeile 66). Zahlen Sie Beiträge an berufsständische Kassen oder versichern Sie sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung (oder zahlen freiwillig höhere Beiträge), so ist dafür zwischen Zeile 62 und 64 Platz. 2007 sind 64 Prozent der Prämien, maximal 12.800 Euro (Ehepaare 25.600 Euro) abziehbar.

Wenn Sie Riester-Beiträge zahlen, sollten Sie zusätzlich die Anlage AV ausfüllen und die Kreuzchen in Zeile 75 nicht vergessen.

Altersvorsorgebeiträge führen zu deutlich höheren Abzügen von der Steuerschuld als die folgenden Versicherungsbeiträge. Es lohnt sich also, hier genau zu prüfen und alle Ihre Vorsorgeformen zu berücksichtigen.

Zeile 67 bis 75

Kranken- und Pflegeversicherung sowie weitere Versicherungen

Nun geht es um Ihre Ausgaben für Kranken- und Pflegeversicherung.

Wenn Sie nach dem 31. 12. 1957 geboren sind und Beiträge in eine zusätzliche freiwillige Pflegeversicherung für zahlen, tragen Sie die in Zeile 68 ein.

Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungskosten sowie weitere Sozialversicherungsbeiträge, die dem Arbeitnehmer schon vom Lohn abgezogen werden, gehören nun in Zeile 69. In Zeile 70 tauchen die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung von Bürgern auf, die nicht als abhängige Arbeitnehmer beschäftigt sind, ebenso der Eigenanteil am Krankenversicherungsbeitrag von Rentnern auf.

Wenn Sie sich freiwillig zusätzlich absichern (zum Beispiel gegen Berufsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Unfälle und Haftpflichtfälle), können Sie die Kosten dafür in den Zeilen 71 und 72 berücksichtigen lassen. Rechtsschutz-, Kasko- und Hausratsversicherungen gehören übrigens nicht zu den begünstigten Versicherungsarten.

Weitere Altersvorsorge-Kosten für Rentenversicherungen und Kapitallebensversicherungen können Sie in den Zeilen 73 und 74 geltend machen.

Ihre Vorsorgekosten aus diesem Bereich können noch mal bis zu 1500 Euro abzugsfähige Sonderausgaben pro Person, für Selbständige sogar bis zu 2400 Euro einbringen.

Die Kreuzchen in Zeile 75 teilen dem Finanzamt mit, dass Sie "riestern" und deswegen eine Anlage AV einreichen, um von den steuerlichen Vorteilen dieser staatlich begünstigten Vorsorge zu profitieren. Das Finanzamt berücksichtigt dann einen Sonderausgabenabzug von bis zu 1575 Euro. Die zusätzliche Vorsorgezulage allerdings müssen Sie bei Ihrem Anbieter beantragen, dafür ist nicht das Finanzamt zuständig.

Zeile 76 bis 81

Übrige Sonderausgaben

Ohne weitere Angaben in diesem Bereich berücksichtigt das Finanzamt automatisch einen pauschalen Betrag von 36 Euro für Alleinstehende und 72 Euro für Ehepaare. Wer mehr abzusetzen hat, muss sich die Arbeit mit dem Ausfüllen machen.

Bei Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten (Zeile 78) muss eine Anlage U beigefügt werden - von Ihnen und vom Unterhaltsempfänger unterschrieben, falls er dem Abzug bisher noch nicht zugestimmt hatte. Machen Sie die Unterhaltsleistungen als Sonderausgabe geltend, werden sie dem ehemaligen Partner als steuerlich relevantes Einkommen angerechnet - deshalb muss er zustimmen. Stimmt der Ex-Partner nicht zu, so können Sie gezahlten Unterhalt in geringerem Maße auch als außergewöhnliche Belastung auf Seite 4 der Steuererklärung berücksichtigen lassen. Unterhaltszahlungen an Ihre Eltern oder Kinder können Sie grundsätzlich nicht als Sonderausgaben geltend machen.

Die in 2007 gezahlte Kirchensteuer können Sie der Lohnsteuerkarte entnehmen. Haben Sie Einkommensteuer-Vorauszahlungen entrichten müssen, so denken Sie daran, die vorausgezahlten Kirchensteuerbeträge hier ebenfalls einzutragen - ebenso natürlich etwaige Rückerstattungen.

Bis zu 4.000 Euro/ Jahr können Sie in Ihre eigene erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium investieren und als Sonderausgabe geltend machen. Das umfasst nicht nur Studiengebühren, sondern auch Literatur, Unterbringung und Fahrten (Entfernungspauschale 30 Cent/km an Kilometer 21). Entstehen Kosten für eine weitere Berufsausbildung oder ein zweites Studium, so können die gleichen Tatbestände über die Werbungskosten (Anlage N) abgerechnet werden.

Zeile 82 bis 88

Spenden und Beiträge

Spenden (an Parteien, Vereine und Körperschaften zB im sozialen Bereich) werden durch entsprechende Bescheinigungen belegt. Für Zuwendungen bis 200 Euro ist ein vereinfachter Nachweis möglich: Ist der Empfänger der Zuwendung eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Dienststelle, genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (z. B. Kontoauszug).

Bei gemeinnützigen Einrichtungen ist zusätzlich ein Beleg erforderlich, der Angaben über die Freistellung der Einrichtung von der Körperschaftsteuer und die Verwendung der Mittel enthält. Außerdem muss angegeben sein, ob es sich um Spenden oder um Mitgliedsbeiträge handelt. Diese Kosten werden bis zur Höhe von 20 Prozent der Summe Ihrer Einkünfte berücksichtigt.

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