Rente Finanzminister Lars Klingbeil legt Pläne für Vorsorgedepot vor

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Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD)
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD)
© Jens Krick / Picture Alliance
Das Finanzministerium von Lars Klingbeil hat den lange geforderte Referentenentwurf zur privaten Altersvorsorge vorgelegt. Was steht drin?

Nach der Zitterpartie um das umstrittene Rentenpaket treibt die Bundesregierung die geplante Reform der privaten Altersvorsorge voran. Laut einem aktuellen Gesetzentwurf des SPD-geführten Bundesfinanzministeriums, der Capital vorliegt, wird es ab 2027 ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot geben. Es soll die vielkritisierte Riester-Rente reformieren und besonders Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen stärker bei der Altersvorsorge unterstützen.

Kern des Entwurfs ist ein von privaten Anbietern organisiertes Depot, in dem unter anderem börsengehandelte Indexfonds (ETFs), klassische Fonds und Anleihen bespart werden können. Während der Ansparphase bleiben Kapitalgewinne steuerfrei. Der Staat fördert Einzahlungen bis 1800 Euro im Jahr. Bis 1200 Euro werden 30 Prozent Zuschuss gewährt, darüber hinaus bis 1800 Euro 20 Prozent. Maximal sind pro Jahr 420 Euro Förderung möglich. Für Kinder sind Zulagen von 25 Prozent vorgesehen, höchstens 300 Euro pro Kind und Jahr. Voraussetzung für die Förderberechtigung ist eine Mindesteinzahlung von 120 Euro jährlich. Berufsanfänger unter 25 Jahren sollen zudem eine einmalige Sonderprämie von 200 Euro erhalten.

Ein wesentlicher Bruch mit bisherigen Vorgaben ist der Verzicht auf eine Garantiepflicht. Anders als etwa bei Riester-Verträgen müssen Anbieter künftig nicht mehr zusagen, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. Das neue Modell erlaubt renditeorientierte Produkte ohne Garantien, was die Kosten senkt und die Anlage stärker am Kapitalmarkt ausrichten soll. Übrig bleibt lediglich für Garantieprodukte eine Option, mindestens 80 oder 100 Prozent der Beiträge zu sichern.

Die Auszahlphase kann laut Entwurf zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr begonnen werden und erfolgt über einen Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr. Eine lebenslange Verrentung ist somit nicht vorgeschrieben – ein großer Unterschied zur bestehenden Rieserrente. Obendrein soll angespartes Vermögen vorzeitig entnommen werden können, etwa für den Erwerb von Wohneigentum. Auch eine Vererbung ist möglich. Frühzeitige Kapitalabzüge sind erlaubt, führen aber zur Rückzahlung der staatlichen Zuschüsse

"Gamechanger für die private Altersvorsorge"

In einer ersten Reaktion zeigen sich Marktteilnehmer zufrieden. Der Entwurf sei ein "Gamechanger für die private Altersvorsorge", sagte Thomas Soltau vom Online-Broker Smartbroker zu Capital. Er sei positiv überrascht, dass der Entwurf nach langen Diskussionen "nicht verschlimmbessert" worden sei. Er sieht darin einen großen Wurf: "Deutschland hat jetzt die Chance, die verpassten Jahre aufzuholen und endlich zu den erfolgreichen Modellen unserer Nachbarstaaten aufzuschließen", so Soltau.

Noch allerdings muss der Entwurf vom Kabinett beschlossen und später vom Bundestag verabschiedet werden. Änderungen sind also noch möglich. Der Kabinettsbeschluss ist  für den 17. Dezember geplant.

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