Spartipp Steuererklärung 98: Frist endet

Wer seine Steuererklärung für das Jahr 1998 noch nicht eingereicht hat, sollte dies schnell tun - die Frist läuft nämlich am 31. Dezember aus. Zur Fristwahrung sollten zumindest »Mantelbogen« und »Anlage N« eingereicht werden.

Wer seine Steuererklärung für das Jahr 1998 noch nicht eingereicht hat, sollte dies schnell tun - die Frist läuft am 31. Dezember aus. Daran erinnert der Bundesverband der Lohnsteuervereine (BDL) in Berlin. Wer es aus zeitlichen Gründen nicht schafft, die so genannte Antragsveranlagung, früher Lohnsteuerjahresausgleich, einzureichen, kann zur Wahrung der Frist erst einmal nur den »Mantelbogen« und die »Anlage N« einreichen. Alle anderen Unterlagen dürfen nachgereicht werden, so der Verband.

Wer seine Lohnsteuerkarte für 1998 nicht mehr finden kann, muss dem BDL zufolge eine Jahreslohn-Ersatzbescheinigung des Arbeitgebers abgeben. Auch die Unterschrift dürfe auf den eingereichten Unterlagen nicht fehlen - sonst ist die Mühe vergeblich gewesen.