Steuererklärung 2004 Milliarden vom Finanzamt

  • von Karin Spitra
Jedes Jahr bekommen Arbeitnehmer von den Finanzämtern über 20 Milliarden Euro rückerstattet. Der Preis dafür: die ausgefüllte Einkommenssteuer-Erklärung.

Jedes Jahr das gleiche Stöhnen: Das Ausfüllen der Steuererklärung schieben viele gerne so lange wie möglich vor sich her - leider. Denn in den letzten Jahren hat Hans Eichel, der oberste Finanzbeamte der Republik, den Arbeitsnehmern regelmäßig über 20 Milliarden Euro zurückgezahlt. Im Schnitt landen nach einer Rechnung des Verbrauchermagazins Finanztest so 850 Euro bei jedem Bürger auf dem Konto. Zwar sind wieder einige Freibeträge gesunken, dennoch lässt sich für 2004 noch einiges an Steuern zurückholen.

Gestrichene Freibeträge

* Zuschüsse bzw. Jobtickets des Arbeitgebers für öffentliche Verkehrsmittel sind nicht mehr steuerfrei;

* Arbeitnehmer ohne eigenen Hausstand könen auch keine Ausgaben für eine doppelte Haushaltsführung mehr absetzen - ein Zimmer im Elternhaus gilt übrigens nicht als eigener Hausstand;

* ab einer Einkommensgrenze von 70.000 Euro für Alleinstehende, bzw. 140.000 Euro bei Ehepaaren wird die Eigenheimzulage gestrichen.

Niedrigere Pauschalen

* Die Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit und zurück sinkt auf 30 Cent je Kilometer;

* der Arbeitnehmerfreibetrag sinkt auf 920 Euro;

* der Sparerfreibetrag sinkt auf 1370 Euro für Alleinstehende, bzw. 2740 Euro für Ehepaare;

* der Entlastungsbetrag für Alleinerzieher sinkt auf 1308 Euro im Jahr;

* Eigentümer, die erst ab 2004 gebaut /gekauft haben die stark reduzierte Eigenheimzulage von maximal 1250 Euro im Jahr;

* ebenfalls gesunken ist der Freibetrag für Abfindungen vom Arbeitgeber, und zwar um 12 Prozent. in der niedrigsten Stufe gibt es 7200 Euro steuerfrei, in der höchsten 11.000 Euro.

Gestiegene Zulagen

* Das Theater um daheim privat und beruflich genutzte Computer von Selbstständigen und Arbeitnehmern wurde entschärft. Jetzt können die Kosten mindestens zur Hälfte abgesetzt werden;

* auch beim privaten Arbeitszimmer setzte ein Umdenken ein, Finanzämter zahlen durchaus mehr als 1250 Euro im Jahr, allerdings nicht pauschal. Wichtig bleibt, dass dort der 'inhatliche Schwerpunkt' der Tätigkeit liegt. Und viele Ämter sollen die Bedingungen mit Fragebögen kontrollieren - oder gleich einen Prüfer vorbeischicken;

* bei doppelter Haushaltsführung können Arbeitnehmer die Kosten jetzt länger absetzen: Die Bundesregierung hat die Zweijahresfrist für die absetzbarkeit rückwirkend zum 1. Januar 2003 gestrichen;

* Vermieter können fünftig Instandhaltungskosten (z.B. Malerarbeiten) jetzt bis maximal 4000 Euro absetzen. Entweder sofort - oder verteilt auf bis zu fünf Jahren;

*  Kosten für eine Berufsausbildung, die nicht Teil eines Arbeitsvertrages sind - so wie bei Studenten - werden vom Finanzamt nun als Sonderausgaben ion Höhe von maximal 4000 Euro anerkannt.

Änderung der Lebensumstände

Wer im vergangenen Jahr geheiratet hat, Kinder bekommen hat oder längere Zeit krank oder arbeitslos war, hat beste Karten um sich vom Finanzamt Geld zurück zu holen, weil der Arbeitgeber meist zuviel Lohnsteuer abgezogen hat.

* Alleinerzieher bekommen zwar nur noch den niedrigeren Entlastungsbetrag von 1308 Euro im Jahr - dafür gibt's das Geld jetzt auch für erwachsenen Kinder, wenn sie im gleichen Haushalt leben und dafür Kindergeld bezogen wird;

* Geld zurück gibt es auch, wenn im vergangenen Jahr geheiratet wurde und die Ehepartner nachträglich ihre Steuerklassen günstiger kombinieren (z.B. dann Klasse I + III);

* auch Alleinerzieher mit Anspruch auf Steuerklasse II, diese aber nicht auf ihrer Steuerkarte eingetragen hatten, dürfen sich freuen;

* ebenso alle, die mit Sonderausgaben wie Kirchensteuer, Unterhalt an Ex-Gatten oder Ausbildungskosten sein Einkommen senken kann

Sonstiges

Nach der Flutkatastrophe in Asien akzeptieren die Finanzämter jetzt nach Weisung des Finanzministeriums bei diesbezüglichen Spenden einen "vereinfachten Zuwendungsnachweis".

Als Nachweis genügt dann schon

* der Bareinzahlungsbeleg der Bank; oder * eine Buchungsbestätigung, z.B. der Kontoauszug; * bei Online-Banking gilt der PC-AUsdruck.

Allerdings gilt dieses vereinfachte Verfahren ohne Spendenquittung üblicherweise nur für Beträge unter 100 Euro.

Nachzahlung

Die Abgabe der Steuererklärung bedeutet aber nicht automatisch, dass es auch wirklich zu einer Rückzahlung kommt. Genauso gut kann auch eine Nachzahlung drohen. Dies ist besonders wahrscheinlich

* Einkünfte wie Miete, Dividenden, Honorare oder andere Nebeneinkünfte noch gar nicht versteuert wurden;

* Unterhalt von einem Ex-Gatten bezogen wurde;

* auf der Lohnsteuerkarte zu hohe Freibeträge standen;

* wenn über 410 Euro im Jahr für Arbeitslosen- oder Krankengeld bezogen wurden.

Abgabepflicht

Normalerweise enthebt die vom Arbeitgeber automatisch abgeführte Lohnsteuer jeden Arbeitnehmer von der Abgabe einer weitere Steuererklärung. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo dies sogar Pflicht ist:

* Wenn ein Arbeitnehmer über seinen Lohn hinaus steuerpflichtige Einkünfte hat. Da Ehepaare gemeinsam veranlagt werden, gilt dies natürlich auch für den Ehepartner;

* auch beim Bezug von Lohnersatzleistungen höher als 410 Euro im Jahr;

* gleichzeitig in mehreren Jobs mit mehreren Lohnsteuerkarten gearbeitet wurde;

* ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen war;

* die Ehe des Arbeitnehmers durch Scheidung oder Tod beendet wurde und danach einer oder beide Partner wieder geheiratet haben.

Freiberufler, Gewerbetreibende, Kinder und Renter, die keinen eigenen Arbeitslohn hatten, aber höhere Einkünfte als 7664 Euro (Ehepaare: 15.328 Euro) hatten, müssen ebenfalls eine Steuererklärung abgeben.

Abgabefristen

Sie sind Arbeitnehmer und nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet? Dann prüfen Sie nach, ob Sie ihre Steuererklärung für 2003 schon abgegeben haben. Die allerletzte Frist zur Abgabe für 2003 läuft zwar erst am 31. Dezember 2005 ab. Aber vielleicht können sie das Geld ja schon vorher gebrauchen.

Der allgemeine Termin für die Abgabe der Steuererklärung 2004 ist der 31. Mai 2005. Mandanten von Steuerberatern erhalten automatisch eine Fristverlängerung bis 30. September 2005. Für alle anderen gilt: Antrag auf Fristverlängerung stellen - sonst darf das Finanzamt sogar einen Säumniszuschlag erheben.

Das muss mit

Je vollständiger eine Steuererklärung abgegeben wird, desto schneller erfolgt in der Regel die Bearbeitung. Deshalb sollten diese Unterlagen beiliegen:

* Lohnsteuerkarte(n);

* Steuerbescheinigung von Banken im Original;

* Belege für den Bezug von Lohnersatzleistungen;

* Rechnungen und Quittungen über Sonderausgaben und Werbungskosten.

Das Konsumentenmagazin "Finanztest" empfiehlt in seinem Sonderheft "Steuern 2005" alle Belege und Dokumente zu kopieren. Sollte dann auf dem Weg zum Finanzamt etwas verschwinden, können die Duplikate nachgereicht werden.

Musterbriefe ans Finanzamt

Gehen die meisten bereits mit einer gesunden Abneigung an die Erstellung ihrer Steuererklärung, beginnt bei Problemen mit dem Finanzamt dann erst Recht das große Zähneklappern - besondern wenn es um den damit verbundenen Schriftverkehr geht. Zu groß ist die Unsicherheit: Unterliegen die Briefe einer gewissen Form? Was muss erwähnt werden? Wie persönlich soll/darf man werden? Soll man sich eher kurz fassen? Für die häufigsten Fälle haben wir Musterbriefe erstellt, die vielleicht eine kleine Hilfestellung bieten und als Anregung gedacht sind.

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