Steuererklärung 2007 Neue Regeln beim Finanzamt

Die Pendlerpauschale gilt nur noch ab dem 20. Kilometer, der Sparerfreibetrag wurde fast halbiert, und "haushaltsnahe Dienstleistungen" können besser abgesetzt werden: Wer sich an die Steuererklärung 2007 macht, muss etliche Änderungen beachten.

Der Gesetzgeber ist im vergangenen Jahr nicht untätig gewesen. Deshalb müssen Steuerzahler wieder einige Änderungen beachten, wenn sie bei der anstehenden Steuererklärung Geld sparen wollen. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen ist es jetzt zulässig, dass Handwerker in ihren Rechnungen den Rechnungsbetrag prozentual in Arbeits- und Materialkosten aufteilen. Ebenfalls sind Abschlagszahlungen für noch nicht erledigte Arbeiten abziehbar, wenn hierfür eine Rechnung ausgestellt wird.

Spenden besser absetzbar

Begünstigt sind in Zukunft nach Auskunft von steuerrat24.de auch Arbeiten an einer Wohnung, die einem Kind unentgeltlich überlassen wird (zum Beispiel eine Wohnung am Studienort) sowie eine Zweit-, Wochenend- oder Ferienwohnung, die privat genutzt wird. Bei der Straßen- und Gehwegreinigung sind nur Arbeiten auf dem eigenen Grundstück begünstigt. Wer also zum Beispiel im Winter für die Schneeräumung auf dem öffentlichen Gehweg einen Dienstleister anheuert, kann die Kosten nicht als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen.

Auch bei den Spenden ändert sich einiges: Sie sind ab dem Steuerjahr 2007 besser absetzbar. Gab es bisher unterschiedliche Sätze, bis zu deren Höhe Spenden je nach Art der Zuwendung absetzbar waren, können sie ab 2007 immer bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte abgesetzt werden. Wenn die Spenden den Höchstbetrag übersteigen, dürfen Sie in das Folgejahr vorgetragen und dort berücksichtigt werden.

Pendlerpauschale: Einspruch einlegen

Gleichzeitig wird auch ehrenamtliches Engagement stärker gefördert: Der sogenannte Übungsleiterfreibetrag etwa für die Arbeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Pfleger und Künstler wird von 1848 Euro auf 2100 Euro angehoben. Bis zu diesem Betrag bleiben solche Tätigkeiten steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn es sich um nebenberufliche Aktivitäten für gemeinnützige Organisationen, gemeinnützige, mildtätige oder kirchlichen Zwecke handelt.

Ab 2007 sind Fahrten zur Arbeit nur noch mit einer gekürzten Pauschale absetzbar. Nur wer mehr als 20 Kilometer zum Arbeitsplatz zurücklegen muss, kann die darüber hinausgehenden Kilometer mit 0,30 Euro je Entfernungskilometer absetzen. Ob diese Neuregelung verfassungsrechtlich in Ordnung ist, wird derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht (AZ: 2 BvL 1/07 und 2 BvL 2/07) geklärt. Bis zu einer endgültigen Entscheidung sollten Betroffene Einspruch einlegen und ein Ruhen des Verfahrens beantragen. Von einer positiven Entscheidung zugunsten der Steuerzahler profitieren sie dann automatisch.

Sparerfreibetrag fast halbiert

Auch auf Zinserträge müssen Sparer 2007 mehr achten. Mit Beginn des Jahres 2007 ging es den Sparern an den Kragen, und das wirkt sich jetzt in der Steuererklärung 2007 aus. Denn mit Wirkung zum 1.1.2007 wurde der Sparerfreibetrag von 1370 Euro auf 750 Euro und bei Verheirateten von 2740 Euro auf 1500 Euro gekürzt. Dazu kommt ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 51 beziehungsweise 102 Euro. Alle Zinseinkünfte, die darüber hinausgehen, werden zum individuellen Steuersatz besteuert.

Eltern sollten daran denken, dass die Elterngeld-Zahlungen auch bei der Steuererklärung 2007 berücksichtigt werden müssen. Denn das Elterngeld ist zwar steuerfrei, wird aber in den Progressionsvorbehalt einbezogen. Die Folge ist eine Mehrbelastung der Steuer für das gesamte Einkommen. Wenn eine Familie im vergangenen Jahr 60.000 Euro zu versteuerndes Einkommen hatte, beträgt die Steuer 11 614 Euro. Flossen zwölf Monate lang 1200 Euro Elterngeld in die Familienkasse, werden hingegen insgesamt 13 254 Euro Steuern fällig. Das Elterngeld in Höhe von 14 400 Euro führt also zu einer steuerlichen Mehrbelastung von 1640 Euro.

Altersgrenze gesenkt

Ebenfalls wichtig: Für volljährige Kinder bekommen Eltern noch Vergünstigungen, wenn der Nachwuchs in der Ausbildung ist oder keinen Ausbildungsplatz bekommt. Das gilt auch, wenn die Kinder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr einlegen. Bisher galt für diese Vorteile eine Altersgrenze von 27 Jahren, die ab dem 1.1.2007 gesenkt wurde - und zwar auf 25 Jahre. Damit fallen für Eltern die mit dem Kindergeld zusammenhängenden Vergünstigungen für zwei Jahr weg.

DDP
Oliver Mest/DDP

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