Bernard van Lengerich Maschinenfabrik GmbH & Co. KG BvL

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Mann in Berlin bei Coronaimpfung

Karlsruhe hält an Einschätzung zu Impfpflicht in Pflege während Pandemie fest

Die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Impfpflicht in Pflege und Medizin während der Pandemie verfassungsgemäß war, bleibt auch nach einer neuen Entscheidung unverändert. Eine vom Verwaltungsgericht Osnabrück vorgelegte Frage dazu ist unzulässig, wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe erklärte. Nach einer früheren Regelung des Infektionsschutzgesetzes hatten Beschäftigte in der Pflege und in medizinischen Einrichtungen nachweisen müssen, dass sie gegen Corona geimpft oder davon genesen waren. (1 BvL 9/24)
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht: Namensänderung bei Volljährigenadoption verfassungsgemäß

Auch Volljährige, die adoptiert werden, müssen den Namen ihrer Adoptiveltern annehmen. Das ist rechtmäßig und mit dem Grundgesetz vereinbar, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschied. Anders als der vorlegende Bundesgerichtshof (BGH) halten die Verfassungsrichter Ausnahmen nicht für erforderlich. (Az. 1 BvL 10/20)
Polizist mit Fernglas

Bundesverfassungsgericht kippt Teile von Observationsregelung in NRW-Polizeigesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat Bestandteile einer Observationsregelung im nordrhein-westfälischen Polizeigesetz für verfassungswidrig erklärt. Die darin definierte "Eingriffsschwelle" für Überwachungen sei zu allgemein und gebe den zuständigen Behörden und Gerichten "keine hinreichend bestimmten Kriterien an die Hand", hieß es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit sei erforderlich, dass die fraglichen Maßnahmen wenigstens eine "konkretisierte Gefahr" voraussetzten. (Az. 1 BvL 3/22)
Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe Bundesverfassungsgericht erlaubt Zwangsbehandlung von Betreuten auch ambulant

Wenn ein unter Betreuung stehender Mensch zwangsweise medizinisch behandelt werden muss, muss er dafür nicht unbedingt stationär ins Krankenhaus. Die entsprechende gesetzliche Regelung ist zum Teil mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschied. Eine Zwangsbehandlung im eigenen Wohnumfeld muss demnach unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. (Az. 1 BvL 1/24)
Blick auf Kirchtürme in Würzburg

Karlsruhe: Kein Unterschied zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft bei Kirchgeld

Zwischen Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften darf beim sogenannten besonderen Kirchgeld seit 2014 kein Unterschied mehr gemacht werden. Die entsprechende Regelung des sächsischen Kirchensteuergesetzes, die bis Ende 2015 galt, ist nach einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig. Kirchgeld ist eine Sonderform der Kirchensteuer. (Az. 2 BvL 6/19)