Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl fordert nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Hilfen für in Deutschland geduldete Menschen, das "diskriminierende Asylbewerberleistungsgesetz" abzuschaffen. Karlsruhe bestätigte in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss, dass die sogenannten Grundleistungen in den Jahren 2018 und 2019 weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar waren. Sie durften demnach auch niedriger ausfallen als Sozialhilfe. (Az. 1 BvL 5/21)
Das Bundesverfassungsgericht hat eine baden-württembergische Vorschrift für Hochschulen gekippt. Das Land war dafür nicht zuständig, wie das Gericht am Dienstag in Karlsruhe erklärte. Hochschulen sollten der Regelung zufolge Forschende dazu verpflichten, bestimmte bereits erschienene wissenschaftliche Arbeiten frei zugänglich zu machen. (Az. 2 BvL 3/18)
Viele Beamte in Berlin sind nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts jahrelang zu schlecht bezahlt worden. Die Besoldung der Landesbeamten war zwischen 2008 und 2020 größtenteils verfassungswidrig, wie das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe erklärte. Das Land Berlin muss sie nun bis Ende März 2027 neu regeln - die Senatsverwaltung für Finanzen kündigte bereits ein Reparaturgesetz an. (Az. 2 BvL 20/17 u.a.)
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlicht am Mittwoch (09.30 Uhr) eine Entscheidung über die Bezahlung von Beamten. Konkret geht es um die Besoldung von Berliner Beamten beispielsweise der Polizei, der Verwaltung und der Feuerwehr in den Jahren 2008 bis 2017. Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet, weil auch Gerichte aus anderen Bundesländern Karlsruhe nach der Rechtmäßigkeit der Bezahlung von Landesbeamten oder Richtern fragten. So bat etwa das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht das Verfassungsgericht erst vor wenigen Tagen um eine Prüfung der Bezüge für 2022. (Az. 2 BvL 20/17 u.a.)
Das niedersächsische Tanzverbot an Gründonnerstag und Karfreitag wird nicht zum Fall für das Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe erklärte nach Angaben vom Dienstag eine Richtervorlage des Amtsgerichts Göttingen für unzulässig, das wissen wollte, ob die Regelungen in Niedersachsen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Das Amtsgericht setzte sich demnach nicht genügend damit auseinander, was das Verfassungsgericht bereits zu Tanzverboten entschied. (Az. 1 BvL 2/25)