Bundesverfassungsgericht
Die Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Gabriele Britz (l-r), Vizepräsident Ferdinand Kirchhof und Reinhard Gaier, stehen am 14.04.2015 in Karlsruhe (Baden-Württemberg) im Verhandlungssaal des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht verhandelt in Sachen Betreuungsgeld. 

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Das Bundesverfassungsgericht gilt als Hüter der Verfassung, denn es überprüft das Handeln aller anderen Staatsorgane, ist aber auch Teil der rechtsprechenden Staatsgewalt im Gebiet des Staats- und Vö...

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Bundesverfassungsgericht verhandelt im Juli über bayerisches Polizeiaufgabengesetz

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt Anfang Juli über das bereits mehrfach geänderte und seit Jahren umstrittene bayerische Polizeiaufgabengesetz. Die mündliche Verhandlung wurde für den 7. und den 8. Juli angesetzt, wie das Gericht am Montag in Karlsruhe mitteilte. Es geht demnach um eine sogenannte abstrakte Normenkontrolle sowie eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen zahlreiche Einzelvorschriften des Gesetzes richten. Mit dem Urteil ist zunächst nicht zu rechnen, es folgt üblicherweise später.
Kameras in Fernsehstudio

Gebühren Bundesverfassungsgericht verhandelt im Juni über Rundfunkbeitrag

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im Juni über die Beschwerden von ARD und ZDF zum Rundfunkbeitrag. Als Termin für die mündliche Verhandlung legte das Gericht den 23. Juni fest, wie es am Mittwochabend in Karlsruhe mitteilte. Die öffentlichen-rechtlichen Sender hatten ihre Beschwerden Ende 2024 eingereicht.

Das Bundesverfassungsgericht gilt als Hüter der Verfassung, denn es überprüft das Handeln aller anderen Staatsorgane, ist aber auch Teil der rechtsprechenden Staatsgewalt im Gebiet des Staats- und Völkerrechts. Es sitzt in Karlsruhe und ist von einem befriedeten Bezirk umgeben. Es nahm seine Arbeit erst 1951, zwei Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes auf. Es hat bisher mehr als 150.000 Verfassungsbeschwerden entschieden, von denen nur 2,5 Prozent erfolgreich waren. Seine Entscheidungen binden die Verfassungsorgane von Bund und Ländern, alle Gerichte und Behörden der Republik. Wird ein Gesetz von Karlsruhe als verfassungswidrig erklärt, ist es nichtig und muss neu geregelt werden. Zuletzt geschehen bei den Auseinandersetzungen über Lebenspartnerschaften unter Homosexuellen.