Bundesverfassungsgericht
Die Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Gabriele Britz (l-r), Vizepräsident Ferdinand Kirchhof und Reinhard Gaier, stehen am 14.04.2015 in Karlsruhe (Baden-Württemberg) im Verhandlungssaal des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht verhandelt in Sachen Betreuungsgeld. 

Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht gilt als Hüter der Verfassung, denn es überprüft das Handeln aller anderen Staatsorgane, ist aber auch Teil der rechtsprechenden Staatsgewalt im Gebiet des Staats- und Vö...

Mehr anzeigen

Artikel zu: Bundesverfassungsgericht

Leere Medikamentenpackungen

Krankenkasse muss Schwerkrankem nicht zugelassenes Mittel nicht zahlen

Ein junger Mann mit einer unheilbaren Krankheit ist mit dem Versuch gescheitert, seine Krankenkasse gerichtlich zur Übernahme der Kosten für ein bestimmtes Medikament zu verpflichten. Das Mittel ist in der EU nicht mehr zugelassen, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch mitteilte. Der Patient beschrieb in seiner Beschwerde nicht genau genug, wie seine Rechte verletzt sein könnten. (Az. 1 BvR 1863/23)
Im ersten Jahr nach den neuen Regeln, für die Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) viel geworben hatte, hat Hamburg nach Angaben

Finanzen Hamburg nimmt 519 Millionen Euro Grundsteuer ein

Fast alle Einnahmen aus der Grundsteuer entfallen in Hamburg auf bebaute Grundstücke. Aber auch die neue "Strafsteuer" für unbebaute, aber baureife Flächen brachte im vergangenen Jahr Millionen.

Das Bundesverfassungsgericht gilt als Hüter der Verfassung, denn es überprüft das Handeln aller anderen Staatsorgane, ist aber auch Teil der rechtsprechenden Staatsgewalt im Gebiet des Staats- und Völkerrechts. Es sitzt in Karlsruhe und ist von einem befriedeten Bezirk umgeben. Es nahm seine Arbeit erst 1951, zwei Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes auf. Es hat bisher mehr als 150.000 Verfassungsbeschwerden entschieden, von denen nur 2,5 Prozent erfolgreich waren. Seine Entscheidungen binden die Verfassungsorgane von Bund und Ländern, alle Gerichte und Behörden der Republik. Wird ein Gesetz von Karlsruhe als verfassungswidrig erklärt, ist es nichtig und muss neu geregelt werden. Zuletzt geschehen bei den Auseinandersetzungen über Lebenspartnerschaften unter Homosexuellen.