Die Ende März erzielte Tarifeinigung auf mehr Geld für die hessischen Landesbeschäftigten wird auf die Beamten übertragen. Die erste Erhöhung um 3,0 Prozent, mindestens aber um 110 Euro pro Monat für die 58.000 Beschäftigten zum 1. Juli 2026 soll nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur gleichzeitig auch für die 110.000 aktiven Beamten und 87.000 Pensionäre des Landes gelten. Es folgt demnach ein zweites Plus von 2,8 Prozent zum 1. Oktober 2027.
Auch der Chef des DGB von Hessen und Thüringen, Michael Rudolph, teilte mit, dass Innenminister Roman Poseck (CDU) den zuständigen Gewerkschaften nun die "zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses vom 27. März" angekündigt habe. Dies sei "ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung".
Gewerkschaft der Polizei noch nicht zufrieden
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Hessen sprach von "einzelnen Verbesserungen". Zugleich fehle jedoch weiterhin eine "echte strukturelle Stärkung der Besoldung" von Beamten.
Damit bezog sich die Gewerkschaft auch auf die Ankündigung des hessischen Innenministeriums, "die Umsetzung der Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an eine verfassungskonforme Besoldung" in einem neuen Gesetz zu regeln. Den Gesetzentwurf mit weiteren Regelungen zur Beamtenbesoldung will Poseck an diesem Mittwoch in Wiesbaden vorstellen. Zuvor waren bereits die Gewerkschaften informiert worden.
Niederlage vor Gericht
Ende 2021 hatte der Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden, dass die Beamtenbesoldung in Hessen teilweise zu niedrig war und gegen das Grundgesetz verstieß. Beamtinnen und Beamte hatten demnach von 2013 bis 2020 zu wenig Geld bekommen.
Im November 2025 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Besoldung zahlreicher Berliner Beamte etliche Jahre lang verfassungswidrig gewesen war. Seit langem gab es in etlichen Bundesländern Streit über die Höhe der Besoldung, der immer wieder die Karlsruher Richter beschäftigte.