Dies kann unter anderem über Bareinzahlungen, den Erwerb hochwertiger Konsumgüter und Immobilien sowie über Scheingeschäfte und komplexe Überweisungsketten rund um die Welt geschehen. Besonders geeignet zur Verschleierung von Geldwäsche sind Branchen mit einem hohen Bargeldaufkommen. Für Terroristen und Mafia-Banden ist die Geldwäsche lebenswichtig, um die illegalen Gewinne zu reinvestieren oder weitere Aktionen vorbereiten zu können.
Knapp 6000 Anzeigen pro Jahr
In Deutschland ist die Zahl der von Banken, Händlern und Versicherungen gemeldeten Verdachtsfälle seit der Einführung im Jahr 1994 kontinuierlich gestiegen. Sie liegt derzeit bei etwa 6000 Anzeigen pro Jahr. Laut Strafgesetzbuch steht auf Geldwäsche eine Strafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren. In der Praxis wird so gut wie nie ein Straftäter allein wegen Geldwäsche verurteilt, da der vom Gesetz verlangte Herkunftsnachweis des Geldes aus einer kriminellen Vortat kaum zu erbringen ist. Laut Polizei fließen die Verdachtsanzeigen häufig in größere Ermittlungskomplexe ein.
Das Geldwäschegesetz ist zum Jahresbeginn 2004 erneut verschärft worden. Banken und Versicherungen sind verpflichtet, Vorkehrungen gegen die Geldwäsche zu treffen und den Behörden verdächtige Fälle zu melden. In einem ersten Schritt fischen elektronische Filter Transaktionen über 15.000 Euro heraus. Die zu benennenden Anti- Geldwäschebeauftragten der Häuser werden selbst mit bis zu fünf Jahren Haft bedroht, wenn sie einen Fall fahrlässig passieren lassen. International gibt es Anti-Geldwäsche-Vorgaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die auch eine schwarze Liste ungenügend gerüsteter Staaten führt. (dpa)